Alle Kategorien
Suche

Telekom: Kündigung bei Todesfall - so gehen Sie vor

Inhaltsverzeichnis

Der Erbe kann jederzeit Telefonanschluss kündigen.
Der Erbe kann jederzeit Telefonanschluss kündigen.
Wer stirbt, braucht keinen Telefonanschluss mehr. Wer nach einem Todesfall der Telekom die Kündigung übermitteln möchte, sollte drei Formalien beachten.

Was Sie benötigen

  • Sterbeurkunde
  • Erbnachweis
  • Kundennummer

Möchten Sie wegen eines Todesfalls den Telekom-Festnetzanschluss kündigen, müssen Sie die Kündigung richtig gestalten.

Kündigung jederzeit möglich

  • Im Todesfall kann der Festnetzanschluss der verstorbenen Person ohne Einhalten einer Kündigungsfrist jeden Tag gekündigt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Telekom natürlich eine gewisse Vorlaufzeit benötigt, um den Anschluss stillzulegen. Erfahrungsgemäß sind dies sechs Werktage. Bis dahin wird mindestens die Grundgebühr berechnet.
  • Versuchen Sie nicht unbedingt, im Internet die AGB der Telekom ausfindig zu machen. Man muss den Eindruck gewinnen, dass die Webseiteninformationen darauf angelegt, möglichst wenig zu informieren. Das Thema Kündigung wird weitgehend ausgespart. Eine zuverlässige Recherche ist für einen unbedarften Leser faktisch nicht möglich.
  • Überlegen Sie zunächst, ob Sie den Telekom-Anschluss beibehalten möchten. Sie brauchen lediglich die Telekom zu informieren, dass Sie den Anschluss übernehmen möchten. Möchten Sie dies nicht, sprechen Sie die Kündigung aus.
  • Orientieren Sie sich wegen der Vertragsdetails an einer der letzten Gebührenabrechnungen.

Weisen Sie den Todesfall nach

  • Um die Kündigung auszusprechen, sollten Sie einen Erbnachweis führen. Sonst könnte ja jeder kommen und den Anschluss abmelden. Als Erbnachweis dient ein Erbschein (dessen Ausstellung beim Nachlassgericht aber erhebliche Zeit in Anspruch nehmen kann), ein Testament oder ein Erbvertrag, der Sie als Erben bestimmt.
  • Ferner müssen Sie der Kündigung unbedingt eine Sterbeurkunde beifügen, die den Todesfall dokumentiert. Es genügt in der Regel eine Kopie.
  • Sie sollten möglichst die Kundennummer angeben oder zumindest die Telefonnummer bezeichnen.

Richten Sie Ihr Schreiben an die Telekom

  • Richten Sie die Kündigung an: Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn.
  • Sie können Ihr Kündigungsschreiben an einer Vorlage ausrichten, die die Telekom selbst zur Verfügung stellt. Das Schreiben wird online erstellt und dann für den Versand mit der Post ausgedruckt.
  • Widerrufen Sie zugleich eine der Telekom vom Anschlussinhaber eventuell erteilte Einzugsermächtigung für den Einzug der monatlichen Gebühren nach der Kündigungsfrist. Achten Sie bei der Bank darauf, dass nach Ablauf der Kündigungsfrist keine Gebühren mehr eingezogen werden, und widersprechen Sie einem unberechtigten Einzug.
  • Verschicken Sie dieses sicherheitshalber mit Einschreiben und Rückschein. Nur so können Sie halbwegs sicherstellen, dass Sie die Kündigung verschickt haben.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
Teilen: