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Kündigungsfrist bei der Telekom - das sollte man beachten

Die regulären Kündigungsfristen bei der Telekom sind außer bei der Sonderkündigung zu beachten.
Die regulären Kündigungsfristen bei der Telekom sind außer bei der Sonderkündigung zu beachten.
Die Telekom hat längst nicht mehr das Monopol. Inzwischen gibt es zahlreiche Telekommunikationsanbieter auf dem Markt, sodass Verbraucher eine große Auswahl haben. Oftmals sind die Tarife anderer Anbieter attraktiver. Das spricht natürlich für einen Wechsel. Allerdings sollte man die Kündigungsfrist beachten, um nicht mit zwei Verträgen dazustehen.
  • Falls Sie Ihren Telefonanschluss und/oder die Internetverbindung der Deutschen Telekom AG kündigen und zu einem anderen Betreiber wechseln möchten, sollten Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Vertrages unbedingt genau durchlesen.  
  • Der Vertrag, den Sie bei der Telekom unterzeichnet haben, enthält neben anderen Details auch die Laufzeit. Die Kündungsfristen sind ebenfalls vorgegeben. Eine Kündigung ist nur innerhalb dieser Fristen möglich. So verhält es sich zumindest bei der ordentlichen Kündigung.

Kündigungsfristen verschiedener Tarife 

Hier ein paar Beispiele für die Länge der Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen bei einigen Tarifen der Telekom.  

  • Der Single-Play Call Tarif, den es als Call Start, Call Basic und Call Comfort gibt, sieht eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr vor. Wenn Sie aus dem Vertrag heraus möchten, müssen Sie einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Zur Sicherheit empfiehlt es sich, die Kündigung bereits zwei bis drei Monate vorher einzureichen. 
  • Das Double-Play Call & Surf Komplettpaket, welches ebenfalls in verschiedenen Variationen erhältlich ist, erstreckt sich über ein gesamtes Jahr. Zu kündigen ist hier ebenfalls ein Monat vor dem Laufzeitende.
  • Auch die Triple-Play-Entertain-Angebote kann man erst nach einem Jahr mit einer Kündigungsfrist von einem Monat beenden. Mit den VDSL-Tarifen-Entertain-Angeboten verhält es sich ebenso.  
  • An dieser Stelle ist Vorsicht geboten: Wird die Kündigung nicht einen Monat vor dem Ablauf der zwölf oder der 24 Monate eingereicht, verlängert sich der Vertrag zwangsläufig um zwölf Monate. Also sollten Sie es keinesfalls versäumen, rechtzeitig zu kündigen.  

Vorzeitige Kündigung von Telekom-Tarifen

In Ausnahmefällen kann ein Vertrag bei der Telekom vor dem Laufzeitende gekündigt werden.  

  • Die außerordentliche Kündigung kann im Rahmen eines Umzugs geltend gemacht werden, insofern am neuen Wohnort kein DSL oder Telefonanschluss vorhanden ist.  
  • Ferner ist die Sonderkündigung möglich, sobald die angepriesene Leistung des gebuchten Tarifs nicht erreicht wird. 
  • Wenn Sie und Ihr Partner langjährige Telekom-Kunden waren und nun zusammenziehen möchten und folglich nur einen Anschluss benötigen, zeigt sich die Telekom oft kulant. Allerdings handelt es sich hier um einen Service, der dem Ermessen der einzelnen Telekom-Mitarbeiter obliegt.
  • Manchmal räumt die Telekom ihren Kunden die Option ein, sich freizukaufen. Dann müssen Sie einen bestimmten Betrag zahlen, um die reguläre Kündigungsfrist zu umgehen. Dieser ist aber nicht so hoch, wie es die Weiterführung des Vertrages bis zum Ende der Laufzeit wäre.  
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