Renten jeglicher Art (Altersrente, Teilerwerbsrente, Hinterbliebenenrente) aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen durch eine Antragstellung geltend gemacht werden. Der Antrag ist die Grundlage dafür, dass der zuständige Rentenversicherungsträger ein Rentenverfahren einleitet.
Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger einreichen
Der Rentenversicherungsträger nimmt von Ihnen sowohl formlose Anträge als auch speziell dafür vorbereitete Formulare entgegen.
- Die Verwendung der entsprechenden Formulare beschleunigt das Rentenverfahren, da hier alle relevanten Angaben abgefragt werden und somit unter Umständen Nachfragen vermieden werden.
- Dem Rentenantrag sind eine Reihe wichtiger Versicherungsunterlagen beizufügen. Im Antrag (Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung) müssen Sie Angaben zu Ihrer Person, bisherigen Ausbildung- und Beschäftigungsverhältnissen, Gesundheitszustand und Ärzten sowie medizinischen Behandlungen machen. Nachweise sind gegebenenfalls im Original beizubringen.
- Erleichtert wird das Verfahren, wenn im Rahmen einer Kontenerklärung alle versicherungsrelevanten Zeiten erfasst wurden.
- Bei der Antragstellung für eine Teilerwerbsrente können Sie weitere Unterlagen, die versicherungsbedeutsame Zeiten beweisen, vorlegen.
- Stellen Sie einen Antrag auf Teilerwerbsrente, erhalten Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare und weitere Beratung direkt bei Mitarbeitern des Rentenversicherungsträgers. Sie können sich auch an die Gemeindeverwaltung, Ihre gesetzliche Krankenkassen sowie an Versicherungsämter wenden.
Verfahrensablauf nach Antragstellung für Teilerwerbsrente
Nachdem Sie Ihren Antrag beim Rentenversicherungsträger gestellt haben, wird dieser geprüft. Hierbei geht es in erster Linie um die Erfüllung der Anwartschaft und Wartezeit. Sie müssen unter anderem bei Antragsstellung wenigstens 60 Monate rentenversichert gewesen sein und für 36 Monate Beiträge gezahlt haben.
- Damit Sie eine Teilerwerbsrente erhalten können, müssen Sie sich einer ärztlichen Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Rentenversicherung stellen.
- Der Arzt entscheidet unter Berücksichtigung der ärztlichen Befunde letztlich darüber, welche Arbeitszeit pro Tag Ihnen zugemutet werden kann. Sollte Ihnen der Gutachter bescheinigen, nur noch maximal drei Stunden pro Tag arbeiten zu können, dann erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente.
- Liegt die zumutbare tägliche Arbeitszeit bei drei bis sechs Stunden, können Sie mit einer Teilerwerbsrente rechnen. Können Sie eine sitzende Tätigkeit sechs Stunden und mehr ausüben, gelten Sie nicht als erwerbsunfähig. Der Antrag wird in einem solchen Fall abgelehnt.
Auch wenn Ihnen eine Teilerwerbsrente genehmigt wurde, erhalten Sie diese nur als Zeitrente. In regelmäßigen Abständen (etwa alle zwei bis vier Jahre) werden erneut medizinische Begutachtungen vorgenommen. Sie erhalten dazu eine schriftliche Aufforderung.
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