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Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen - so geht das

Beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente müssen Sie einiges beachten.
Beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente müssen Sie einiges beachten.
Es kann jedem passieren. Ein unvorhersehbares Ereignis führt dazu, dass die ausgeübte Tätigkeit nicht mehr in vollem Umfang ausgeübt werden kann. Dies führt dann dazu, dass ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Hierfür muss natürlich ein Antrag gestellt werden.

Was Sie benötigen

  • Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Vor allem gesundheitliche Einschränkungen führen dazu, dass ein Mensch seine Arbeit nicht mehr mit seiner vollen Arbeitskraft ausüben kann. Wenn auch Sie zu dieser Personengruppe gehören, sollten Sie versuchen eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Natürlich müssen Sie hierfür einige Dinge beachten.

Eine Erwerbsminderungsrente beantragen - so sollten Sie vorgehen

  • Die Empfehlung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, kommt in den meisten Fällen von einem Arzt.
  • Gesundheitliche Gründe für eine Beantragung gibt es hierfür genügend. Zum Beispiel nach einem schweren Herzinfarkt oder nach einer schweren Operation, wird die Arbeitskraft so eingeschränkt, dass wenn überhaupt, nur noch eine gewisse Zahl an Arbeitsstunden geleistet werden kann.
  • Um dies zu bestätigen, sind dann in aller Regel zahlreiche Untersuchungen und Begutachtungen notwendig, um solch einen Anspruch auch begründen zu können.
  • Wenn die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente dann vorliegen, sollten Sie Ihren Antrag stellen. Dies können Sie bei Ihrem zuständigen Rententräger tun.
  • Auch die Gemeinde- und Stadtverwaltungen nehmen einen solchen Antrag entgegen. Außerdem erhalten Sie dort Hilfe beim Ausfüllen durch die zuständigen Mitarbeiter.
  • Die Bearbeitung kann durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen. Auch kann der Rentenversicherungsträger zusätzliche Untersuchungen anordnen.
  • Wenn Sie Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Anspruchsvoraussetzungen stellen, erhalten Sie Ihre Erwerbsminderungsrente, falls genehmigt, rückwirkend von dem Monat an, in dem diese Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Wenn Sie diese Frist versäumen, beginnt die Zahlung erst mit dem Monat der Antragstellung.
  • Sollte Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt werden, können Sie gegen diesen Bescheid Einspruch erheben und gegebenenfalls vor dem Sozialgericht Klage gegen diesen Bescheid erheben.
helpster.de Autor:in
Jürgen Hemminger
Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
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