Was Sie benötigen
- Fahrschule
- Antrag
- Amt
- Amtsarzt
- Verkehrszentralregister
- polizeiliches Führungszeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
- Ortskenntnisprüfung
Gewerbliche Personenbeförderung nur mit Schein möglich
- Personenbeförderung im gewerblichen Rahmen legal zu betreiben erfordert einen Schein, welcher bei jeder Fahrschule beantragt werden kann. Es werden jedoch einige Nachweise gefordert, bevor der Schein ausgestellt wird.
- Die Voraussetzungen sind zunächst einmal, dass Sie das 21. Lebensjahr vollendet haben bzw. falls der Personenbeförderungsschein zum Fahren eines Krankenwagens erworben werden soll, dass Sie das 19. Lebensjahr vollendet haben.
- Zudem wird ein in der gesamten EU gültiger Führerschein der Klasse B (in Form einer Plastikkarte) benötigt.
- Es ist ein vor allem in Verkehrsdelikten weitestgehend unbelastetes polizeiliches Führungszeugnis vorzuweisen (erhältlich bei Ihrer örtlichen Meldebehörde), sowie ein Auszug über Ihre Einträge ins Verkehrszentralregister in Flensburg (erhältlich beim Kraftfahrt-Bundesamt).
- Des Weiteren wird verlangt, dass Sie Ihre Sehfähigkeit und Ihre körperliche Belastbarkeit, welche bei der Personenbeförderung unbedingt vonnöten sind, von einem Amtsarzt prüfen lassen, sowie dass Sie von diesem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vornehmen lassen.
- Es ist zudem erforderlich, dass Sie im Besitz eines Erste-Hilfe-Scheins sind.
- Wenn Sie die Personenbeförderung in einem Ort mit mehr als 50 000 Einwohnern ausüben wollen, so ist es erforderlich, eine schriftliche Ortskenntnisprüfung abzulegen. Zu der Prüfung kann man sich bei dem für das Gebiet zuständige Straßenverkehrsamt anmelden.
- Für Krankenwagenfahrer ist zudem ein erweiterter Erste-Hilfe-Schein erforderlich.
Kosten und Dauer für die Beantragung eines Personenbeförderungsscheins
- Die Kosten für die Erstellung eines Personenbeförderungsscheins belaufen sich auf ca. 200 - 250 EUR, welche sich aus ca. 100 EUR für die ärztlichen Untersuchungen, ca. 50 EUR für die Ortskenntnisprüfung, 55 EUR Antragsgebühr, sowie aus 13 EUR für die Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses ergeben. Da die Preise in den verschiedenen Verwaltungsbezirken etwas variieren, ist eine exakte Kostenangabe nicht möglich.
- Bei einigen der geforderten Nachweise müssen Sie sich leider bis zum Erhalt derselben auf relativ lange Wartezeiten einstellen. Vor allem die Teilnahme an der Ortskenntnisprüfung sollte wegen einer durchschnittlichen Wartezeit von 2-3 Monaten rechtzeitig beantragt werden.
Was sonst noch zu beachten ist
- Der Personenbeförderungsschein verfällt nach 5 Jahren, wenn vorher kein Antrag auf Verlängerung gestellt wird.
- Wenn man vorhat, die Personenbeförderung in einen anderen Ausübungsort als den, für den man die Ortskenntnisprüfung abgelegt hat, zu verlagern, so muss man für die neue Ortschaft erneut seine Ortskenntnisse nachweisen.
- Ab dem 60. Lebensjahr wird zusätzlich ein erneuter Nachweis des Sehvermögens und sowie eine bestandene medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) gefordert.
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