Wie lang man raus darf, ist Elternentscheidung
- Kinder und Jugendliche entdecken schon recht früh, dass abendliche Veranstaltungen, wie z. B. ein Discobesuch sehr verlockend ein kann, denn oft berichten ältere Freunde in der Schule von ihren abendlichen Unternehmungen, mit fragwürdigen Hinweisen, wie lang man ihrer Meinung nach mit 13 Jahren raus darf.
- Angesichts solcher "heldenhaften" Berichterstattungen, die ungefiltert die Träume der 13-Jährigen erreichen, haben es viele Eltern nicht leicht, ihre Verbote zum abendlichen Ausgang durchzusetzen.
- Wie lang man mit 13 raus gehen darf, wird zwar unter Freunden und Schulkameraden immer wieder diskutiert, doch die letztendliche Entscheidung obliegt den Erziehungsberechtigten.
- Und genau da liegt das Problem für die sorgenden Eltern, denn der Jugendliche, der sich fragt, warum sein Freund (angeblich) mit 13 abends raus darf, während er selber zu Hause bleiben muss, kann die Entscheidungen der Eltern in der Regel nicht nachvollziehen.
- In einem solchen Fall hilft auch nicht der elterliche Einwand, dass das Jugendschutzgesetz deutliche Vorgaben macht, ab wann und wie lange man mit 13 oder älter abends raus darf.
- Natürlich werden Sie Ihren Jugendlichen nicht einsperren können und sollte er bzw. sie, sich ohne Ihr Wissen einen abendlichen Ausgang ermöglichen, könnten Probleme die Folge sein.
- Zwar wird Ihnen kein Jugendamt sofort wegen "Verletzung der Aufsichtspflicht" zu nahe treten, solange der Jugendliche unversehrt wieder nach Hause kommt, doch die Möglichkeit besteht, wenn die nächtlichen Ausflüge zu Haftungsschäden führen.
Mit dem Jugendschutzgesetz geht's mit 13 nicht
- Da hilft nur, dass Sie mit Ihrem 13-Jährigen ein offenes, klares Wort sprechen, warum er/sie abends nicht so lang raus darf. Beginnen Sie ein Gespräch, um zu klären, warum Ihr(e) 13-Jährige(r) so lang raus möchte.
- Diskutieren Sie mit Ihrem Kind die Berichterstattungen der Schulfreunde und hinterfragen Sie den Wahrheitsgehalt. Erläutern Sie Ihre Bedenken, hinsichtlich der abendlichen Erwachsenenwelt, der Sie Ihr Kind nicht ausgesetzt sehen wollen.
- Sollten Ihre persönlichen Bedenken kein Gehör finden, erläutern Sie die nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften. Teilen Sie Ihrem Jugendlichen mit, was zu erwarten ist, wenn er/sie sich abends allein in der Öffentlichkeit aufhält und einen Haftungsschaden verursacht oder zum zweiten oder dritten Mal von der Polizei aufgegriffen wird.
- Denn nächtliche Ausflüge in Folge, ohne Ihr Wissen kann dann schon das Jugendamt auf den Plan rufen. Fordern Sie Ihrem 13 Jährigen das Versprechen ab, ihm/ihr vertrauen zu können, auch wenn er/sie einmal nicht zu Hause, sondern bei Freunden übernachten darf.
- Das Jugendschutzgesetz schreibt deutlich vor, dass ein 13-Jähriger nicht nur nicht lang, sondern gar nicht abends raus darf, es sei denn, er befindet sich in der Begleitung des Erziehungsberechtigten.
- Diese Regel gilt sogar bis der Jugendliche 15 Jahre alt ist. Ein Kinobesuch ist dem 13-Jährigen nur bis zu 20 Uhr erlaubt. D. h. der Film muss um 20 Uhr beendet sein.
- Erst ab 16 Jahren dürfen Jugendliche zusammen mit einem volljährigen Freund bis um 24 Uhr in eine Disco ausgehen. Etwas anders ist es bei Konzertbesuchen. Da benötigt der 16-Jährige nur die Erlaubnis der Eltern. Ohne einen volljährigen Freund dürfen 16-Jährige bis um 22 Uhr Jugendtreffs oder Vereine besuchen.
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