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Tanne fällen - Genehmigung für den Garten einholen

Viel zu groß geworden - manchmal muß man eine Tanne fällen.
Viel zu groß geworden - manchmal muß man eine Tanne fällen.
Sie haben vor Jahrzehnten auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Kleingarten eine süße kleine Tanne gepflanzt. Inzwischen ist sie so groß, dass Sie Ihren Garten nicht nur in ein Paradies für Schattenpflanzen verwandelt, sondern auch die Laube bedroht und mit ihrem Wurzelwerk jede Gehwegplatte aushebelt? Schweren Herzens wollen Sie die Tanne fällen. Aber geht das ohne Genehmigung?

Da steht sie nun, die wunderschöne aber leider viel zu große Tanne, der es ans Leben gehen soll. Ob Sie selbst vor Jahren nicht bedacht haben, dass solche Bäume irgendwann einmal sehr groß werden oder ob Sie einen Garten gepachtet haben, in dem die Tanne bereits stand - das spielt in dem Moment, wo solch ein großer Baum störend oder sogar gefährlich wird, keine Rolle. Es ist irgendwie traurig, aber Sie wollen oder müssen ihn fällen.

Ihre Tanne ist zu groß geworden

  • Der Entschluß ist - mitsamt dem Baum - über die Jahre gewachsen und steht nun fest: Die Tanne soll gefällt werden. Zuallererst steht die Frage im Raum: Dürfen Sie das? Brauchen Sie eine Genehmigung? Wenn ja, von wem?
  • Ob Sie eine Genehmigung brauchen, kann pauschal nicht beantwortet werden. Die Frage um den Baumbestand einer Gegend, um Bepflanzung und Fällen etc. ist in Deutschland eine kommunale Angelegenheit und wird überall anders geregelt.
  • Geht es um die Tanne in einem gepachteten Garten, d.h. Sie sind nicht der Eigentümer, dann muß Ihr erster Weg zum Eigentümer führen, um sein Einverständnis zu holen. Handelt es sich um einen Kleingarten, werden Sie wahrscheinlich bereits vom Vorstand erfahren, ob und wo Sie eine Genehmigung beantragen müssen - und auch, wann gefällt werden darf. Denn auch das ist überall anders geregelt.

Wenn der Eigentümer mit dem Fällen einverstanden ist

  • Ist der Garteneigentümer einverstanden, geht es an das Einholen der Genehmigung für das Fällen der Tanne. Wer einen Baum fällen möchte, muss vieles beachten. Ausgehend von den Naturschutz- bzw. Landschaftspflegegesetzen der Länder sind Gemeinden oder Kreisverwaltungsbehörden zum Erlass von Baumschutzverordnungen ermächtigt. Was genau als "geschützt" gilt, differiert stark. Das müssen Sie gezielt in den entsprechenden Behörden erfragen, bevor Sie ans Fällen denken können.
  • Gehen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit zunächst davon aus, dass Sie sich eine Genehmigung holen müssen, denn meist sind lediglich Obst-und kleine Bäume vom Schutz ausgeschlossen. Jedoch finden Sie in den meisten Baumschutzverordnungen einen Absatz, der Kleingartenanlagen explizit vom Schutz ausschließt, so dass die Genehmigungen in der Regel erteilt werden können.
  • Sie sollten im Vorfeld auch Gründe prüfen, die zu einer Ausnahmeregelung führen können: Ist der Baum krank oder bereits abgestorben, droht das Umfallen, vielleicht sogar auf Gebäude, Stromleitungen etc., stört das Wurzelwerk Erdkabel/Leitungen etc. Solche Gründe sollten Sie bei Ihrer Genehmigungsanfrage natürlich anführen.
  • Wichtig ist, dass Sie sich vor dem Fällen gut informieren, wie es in Ihrer Region gehandhabt wird, denn Verstöße und ungenehmigtes Baumfällen können recht hohe Geldstrafen mit sich bringen.

Abschließend noch ein Rat. Sie haben sich alle erforderlichen Informationen und Genehmigungen geholt? Dann seien Sie auch in folgender Hinsicht Profi: Fällen Sie Ihren Baum nicht in Eigenregie. Denken Sie einfach an die Kräfte, die bei einem solch hohen Baum wirken. Wissen Sie mit einer Kreissäge umzugehen? Können Sie richtig abschätzen, wohin die Tanne fallen wird? Es ist eine Frage der Sicherheit, und nicht zuletzt auch der Versicherung. Lassen Sie Fachleute ran.

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