Richtiges Delegieren ist eine Kunst. Sie profitieren davon, was andere besser können als Sie selbst. Vor allem im industriellen und handwerklichen Bereich sind Aufträge an Subunternehmer an der Tagesordnung. Neudeutsch nennt man das Outsourcing.
Subunternehmer stehen zu Ihrem Auftraggeber in keiner Vertragsbeziehung
- Wenn Sie Aufträge an einen Subunternehmer erteilen, haben Sie selbst einen Auftrag eines Auftraggebers erhalten und möchten diesen ausführen. Beachten Sie, dass die vertragliche Beziehung ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und Ihnen besteht. Der Auftraggeber tritt in keinerlei vertragliche Beziehung zum Subunternehmer.
- Umgekehrt besteht die vertragliche Beziehung des Subunternehmers ausschließlich zu Ihnen.
- Daher müssen Sie wissen, dass auftretende Probleme immer in der jeweiligen vertraglichen Beziehung geregelt werden müssen. Macht Ihr Subunternehmer einen Fehler, stehen alleine Sie als Auftragnehmer gegenüber Ihrem Auftraggeber in der Verantwortung. Sie haften für Fehler und Schäden.
- Sie können sich im Innenverhältnis an den Subunternehmer wenden und ihn in Regress nehmen, wenn er den Schaden verursacht hat.
- Bedenken Sie, dass das billigste Angebot, das Sie von potenziellen Subunternehmern vor der Auftragsvergabe erhalten, noch lange nicht das beste Angebot ist. Je billiger, desto größer Ihr Risiko, dass schlecht gearbeitet wird. Schließlich muss sich das Billigangebot irgendwo rechnen.
Erteilen Sie Aufträge nur an zuverlässige Personen
- Daher ist es für Sie sehr wichtig, nur Aufträge an Subunternehmer zu vergeben, die Ihnen zuverlässig erscheinen und bei denen Sie davon ausgehen dürfen, dass diese die ihnen im Subunternehmerverhältnis übertragenen Aufgaben gewissenhaft und ordentlich erfüllen werden.
- Formulieren Sie die wichtigsten Aspekte in einer schriftlichen Vereinbarung. Sofern der Subunternehmer regelmäßig für Sie tätig wird, sollten Sie eine grundlegende Vereinbarung treffen und diese im Einzelfall durch die Details des jeweiligen Auftrages ergänzen.
- Beachten Sie, dass Sie den Subunternehmer in dem Rahmen verpflichten, in dem Sie sich gegenüber Ihrem eigenen Auftraggeber bewegen. Dies gilt insbesondere für zeitliche und fachliche Vorgaben.
Vereinbaren Sie eine Vertragsstrafe
- Vereinbaren Sie im Idealfall mit dem Subunternehmer eine Vertragsstrafe, für den Fall, dass er zeitliche und andere Vorgaben missachtet oder nicht erfüllen kann.
- Achten Sie darauf, den Subunternehmer bei seiner Arbeit regelmäßig zu kontrollieren und fehlerhafte Arbeiten sofort zu beanstanden.
- Überprüfen Sie, dass der Subunternehmer haftpflichtversichert ist.
- Vergewissern Sie sich, dass die von dem Subunternehmer eingesetzten Arbeiter ordnungsgemäß angemeldet sind und keinesfalls schwarzarbeiten. Lassen Sie sich Kopien von Unterlagen übergeben, die die Zuverlässigkeit diesbezüglich dokumentieren.
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