Was Sie benötigen
- Steuererklärungsformulare
- Nachweise
- Arbeitsplatz
Nicht jeder kann seine Studiengebühr nach dem abgeschlossenen Studium von der Steuer absetzen. Das Steuerrecht sieht dies jedoch unter einigen Voraussetzungen vor. Prüfen Sie, ob Sie die Studiengebühren von der Steuer absetzen können.
Setzen Sie die Studiengebühr steuerlich ab
- Sie sollten studiert haben und danach berufstätig sein. Erfüllen Sie hierzu noch einige weitere Voraussetzungen, können Sie die Studiengebühren von der Steuer absetzen.
- Zuerst müssten Sie im Kalenderjahr mindestens 8.000 Euro verdienen.
- Machen Sie den Lohnsteuerjahresausgleich. Sie können dies bequem über das elektronische Steuerprogramm des Finanzamtes Elster tun.
- Sie können nun die Studiengebühren als Sonderausgaben geltend machen. Es gibt allerdings eine Höchstgrenze. Sie können maximal 4.000 Euro jährlich als Sonderausgaben geltend machen. Dies ist aber keine Einschränkung, da Sie die Studiengebühr immer wieder in den folgenden Jahren absetzen können.
- Sie müssen belegen, dass Sie die Studiengebühr gezahlt haben.
- Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie während der Studienzeit keinen Nebenjob hatten.
- Viele Studenten lassen ihre Studiengebühren von den Eltern bezahlen. Ihre Eltern können die Studiengebühr ebenfalls unter Umständen von der Steuer absetzen. Die Studiengebühren sind keine außerordentliche Belastung, sie werden stattdessen als Ausbildungsbedarf bereits durch den Kinderfreibetrag und das Kindergeld aufgefangen. Erhalten Ihre Eltern weder Kindergeld noch können sie den Kinderfreibetrag geltend machen, können sie Ihre Studiengebühr von der Steuer absetzen. Dies ist der Fall, wenn Ihre Eltern die Studiengebühr gezahlt haben und Sie bereits über 27 Jahre alt waren.
- Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Studiengebühr geltend machen können, sollten Sie unbedingt einen Steuerberater hinzuziehen. Sie können so sichergehen, dass Ihr Steuerberater Sie fachmännisch berät und alle erforderlichen Nachweise vorlegt.
Viel Erfolg bei dem Absetzen der Studiengebühr von der Steuer!
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