Es ist längst keine Seltenheit mehr, aus dem studentische Leben nahtlos in die Arbeitslosigkeit zu wechseln. Es stellt sich jedoch die Frage, wie es mit der Krankenversicherung weitergeht.
Als ehemaliger Student weiter krankenversichert sein
Wer als Student gesetzlich krankenversichert ist, der kann die Mitgliedschaft auch nach Beendigung des Studiums weiterführen - allerdings zu anderen Bedingungen. Wenn kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht, kommt in der Regel nur eine Versicherung als freiwilliges Mitglied in Betracht.
- Da während des Studiums keine Pflichtbeiträge in der Arbeitslosenversicherung entrichtet werden, besteht nach Beendigung auch kein Anspruch auf ALG I - für viele ehemalige Studis bedeutet dies, einen Antrag auf ALG II stellen zu müssen. Die Beiträge zur Krankenversicherung übernimmt dann das Jobcenter.
- Wer sich den Gang dorthin ersparen und auch ohne Festanstellung irgendwie über die Runden kommen will, der muss seine Krankenversicherungsbeiträge jedoch selber zahlen, um weiter krankenversichert zu sein. Wer nicht hauptberuflich als Selbstständiger arbeitet, kann dann als sonstiger Versicherter eingestuft werden, wobei jedoch bei der Beitragsberechnung von einem fiktiven Mindesteinkommen von knapp 900 Euro (Stand: 2013) ausgegangen wird.
Der monatliche Beitrag in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt dann bei etwas über 150 Euro. Und die müssen natürlich erst einmal irgendwie aufgebracht werden.
Wer als PKV-Versicherter dann nach Studienende arbeitslos ist
- Wer sich während des Studiums privat krankenversichert hat, der kann nach Studienende nicht einfach in die GKV wechseln. Und mit dem meist günstigeren Studientarif in der PKV ist es auch vorbei.
- Wer sich gezwungen sieht, Hartz IV zu beziehen, für den muss das Jobcenter jedoch auch die Beiträge zur privaten Krankenversicherung übernehmen. Ein Wechsel in die GKV wird in der Regel erst mit Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung möglich.
Auf ein Studium folgende Arbeitslosigkeit bedeutet längst keine Seltenheit mehr. Ein Krankenversicherungsschutz sollte dennoch weiter bestehen.
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