Nicht jeder bekommt einen Streckenführerschein
Bei dem Streckenführerschein handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, wenn Sie besonderen Faktoren entsprechen, können Sie den Führerschein unter 18 Jahren bekommen.
- Für den Streckenführerschein müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Ob Sie einen Streckenführerschein bekommen, darüber entscheidet die Führerscheinstelle. Den Antrag für die Fahrerlaubnis können Sie bei der Führerscheinstelle in der Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung stellen.
- Ausgestellt wird der Streckenführerschein nur, wenn die fehlende Mobilität zu einer "unzumutbaren Härte wird". Sollten Sie durch die fehlende Fahrerlaubnis nicht zur Arbeitsstelle gelangen, sind die öffentlichen Verkehrsanbindungen unzumutbar, dann können Sie, wenn weitere Faktoren gegeben sind, einen Streckenführerschein beantragen.
- Ist der Weg von Ihrem Wohnort zum Ausbildungsplatz/Berufsort oder zur Berufsschule unzumutbar, weil es keine Mitfahrgelegenheiten gibt und die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln pro Strecke mehr als 1,5 Stunden dauern würden, kann eine Einzelfallentscheidung zu Ihren Gunsten getroffen werden.
Ausergewöhnliche Fahrerlaubnis beantragen
Des Weiteren wird vom zuständigen Amt geprüft, ob die Fahrt zur Arbeit oder zur Schule mit der Nutzung eines Fahrzeuges der Klasse M oder A1 (Motorroller) möglich ist.
- Wenn alle Faktoren für einen Streckenführerschein sprechen, können Sie bei der Führerscheinstelle einen Antrag stellen. Ob der Antrag positiv bewertet wird, liegt ganz im Ermessen der zuständigen Behörde.
- Hat die Behörde zu Ihren Gunsten entschieden, müssen Sie zusätzlich ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen, welches die körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Fahrzeuges bestätigt.
- Der Streckenführerschein erlaubt Ihnen grundsätzlich nur die Fahrt von Ihrem Wohnort zur Arbeitsstelle und zurück. Alle anderen Fahrten müssen Sie weiterhin mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Mitfahrgelegenheiten erledigen.
- Die Gebühren für einen Streckenführerschein beantragen in der Regel etwa 70 Euro. Es entstehen weitere Kosten in Höhe von etwa 130 Euro für das medizinisch-psychologische Gutachten.
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