Entzug der Fahrerlaubnis ab 18 Punkten in Flensburg
Wenn Sie mindestens 18 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg erreicht habe, wird Ihnen die die Fahrerlaubnis entzogen. Nun müssen Sie mindestens 6 Monate warten (sogenannte Sperrfrist), bis Ihnen der Führerschein gegebenenfalls wieder erteilt werden kann.
- Ihre Sperrfrist wird Ihnen beim Entzug Ihrer Fahrerlaubnis vom Amtsrichter festgelegt und über das Urteil mitgeteilt.
- Da die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis zwei bis drei Monate dauern kann, sollten Sie circa 3 Monate vor dem Ablauf Ihrer Sperrfrist beantragen.
- Allerdings müssen Sie dabei beachten, dass Sie nach dem Ablauf Ihrer Sperrfrist nicht zwangsläufig eine neue Fahrerlaubnis erteilt bekommen, vielmehr müssen Sie meistens eine medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ablegen.
- Diese sollten Sie daher am besten während der Sperrfrist ablegen, um die Wartezeit sinnvoll zu nutzen.
Nach der Sperrfirst nun die Fahrerlaubnis neu beantragen
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis wegen Überschreitung der 18-Punkte-Grenze in Flensburg entzogen wurde, müssen Sie Ihren bisherigen Führerschein abgeben, sodass Sie den alten Führerschein nicht wieder bekommen, sondern nun komplett neu beantragen müssen.
- Deshalb müssen Sie beim Antrag bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, genau angeben, welche Fahrerlaubnisklassen für Ihren neuen Führerschein erteilt werden sollen, ansonsten wird Ihr Antrag nicht bearbeitet.
- Zudem müssen Sie unbedingt einen gültigen Personalausweis mit einer aktuellen Wohnadresse oder einen Reisepass mit einer ordnungsgemäßen Meldebescheinigung mitbringen, damit Sie sich zweifelsfrei identifizieren können.
- Des Weiteren benötigen Sie ein biometrisches Lichtbild, ein aktuelles Führungszeugnis, das nicht älter als einen Monat ist, eine Bescheinung über die Teilnahme an einem Kurs über "Sofortmaßnahmen am Unfallort" sowie eine aktuelle Sehtestbescheinigung, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
- Wenn Sie den Führerschein für die Fahrzeugklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E neu beantragen, also für Kraftwagen, Omnibusse, Lastzüge oder Sattelkraftfahrzeuge, benötigen Sie eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs für "Erste Hilfe" anstatt "Sofortmaßnahmen am Unfallort" und über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens anstatt einer Sehtestbescheinigung, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
- Für die Klassen D, DE, D1 und D1E (Omnibusse) benötigen Sie zudem ein medizinisch-psychologisches oder Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, welches nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
- Für den neuen Führerschein müssen Sie zudem 204,30 Euro bezahlen.
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