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Straßenschilder klauen: Strafe - Hinweise

Das Klauen von Straßenschildern ist mit Strafe bedroht.
Das Klauen von Straßenschildern ist mit Strafe bedroht.
Viele Jugendliche machen es sich zu einem Sport, Straßenschilder zu klauen. Diese Taten werden von der Polizei geahndet und stehen unter Strafe. Zu diesen rechtswidrigen Handlungen sind einige Hinweise zu berücksichtigen. Die Bestrafung kann durchaus unterschiedlich ausfallen.

Straßenschilder klauen ist rechtswidrig

Grundsätzlich sind die meisten Straßenschilder entweder im Boden eingelassen oder so montiert, dass es recht aufwendig ist, diese abzumontieren. Trotz dieser Vorkehrungen der Stadt gelingt es immer wieder Menschen, die Schilder zu entfernen. Vor allem für Jugendliche ist dies ein nicht ernst zu nehmender Spaß, der als völlig harmlos eingestuft wird. Die Gründe für die Taten sind ganz unterschiedlich. Viele wollen einfach ein Andenken an die jeweilige Straße haben, andere wollen in einer Mutprobe Gleichaltrige beeindrucken. Manche entdecken sogar eine neue Sammelleidenschaft und besitzen viele unterschiedliche Schilder von verschiedenen Orten. 

Vergessen Sie nicht, dass es sich beim Klauen um eine rechtswidrige Tat handelt. Diese Tat wird mit Strafe bedroht. Sie sollten sich vorher mit den möglichen Rechtsfolgen auseinandersetzen und von dem Delikt Abstand nehmen. Sie können sich auch ein eigenes Schild anfertigen lassen, ohne kriminell zu werden.

Diese Strafen können Ihnen blühen

Wer beim Klauen von Straßenschildern erwischt wird, begeht einen Diebstahl. Die Strafen hängen hier immer von mehreren Faktoren ab.

  • Wichtig ist das Alter des Täters. Ist der Täter älter als 14, aber noch nicht volljährig, kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Ist der Täter 18 bis 21, kann nur dann nach dem Jugendstrafrecht bestraft werden, wenn der Täter eine sittliche Unreife hat und zur Tatzeit das Tatunrecht nicht einsehen konnte. Anderenfalls wird er nach dem Erwachsenenstrafrecht bestraft.
  • Möglich ist eine Geldstrafe oder die Verhängung von maximal fünf Jahren Haft. Die Höhe des Strafmaßes hängt immer auch davon ab, ob das fehlende Schild keinen weiteren Schaden verursacht hat oder es deswegen vielleicht zu einem Autounfall gekommen ist.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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