Als Freiberufler ein Polster anlegen
- Freiberufler sind in der Regel mit zwei Arten von Steuern konfrontiert. Zum einen, wie alle anderen Berufstätigen auch, mit der Einkommensteuer, zum anderen mit der Umsatzsteuer.
- Der Überblick über die ungefähren Steuern am Ende des Jahres wird durch die Umsatzsteuerpflicht laufend gegeben, da die Umsatzsteuer auch unterjährig gezahlt werden muss. Es ist daher relativ einfach, die Höhe der Rücklagen zu berechnen.
- Das Berechnen der Umsatzsteuer ist auch nicht weiter schwierig, einzig die unterschiedlichen Steuersätze müssen beachtet werden. Die in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer wird mit der beruflich bedingt gezahlten Mehrwertsteuer verrechnet. Der Überschuß muß abgeführt werden, bei Unterdeckung wird erstattet.
- Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden haben Freiberufler den Vorsteil, dass sie keine Gewerbesteuer und Gewerbeertragssteuer abführen müssen.
Die Steuer im Voraus berechnen
- Auf Grund der laufenden Umsatzsteuerberechnung haben Sie schon einen ersten Überblick über die Einkommenssituation.
- Um als Freiberufler die Steuern im Vorfeld zu berechnen, berücksichtigen Sie noch die Abschreibungen auf Einrichtung und andere langlebige Wirtschaftsgüter.
- Gleich ob als Freiberufler oder Arbeitnehmer, Sie können auch Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Entsprechend sonstiger Einkünfte, seien es Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung, rechnen Sie Ihre Einnahmen auch in diesen Bereichen gegen die Ausgaben.
- Mit Hilfe eines Steuerrechners berechnen Sie dann die ungefähre Steuerlast, die Sie erwartet.
- Während Sie bei der Einkommensteuer durchaus Zeit mit der Abgabe der Steuererklärung haben, sollten Sie bei der Umsatzsteuer die Termine peinlich genau beachten - die Finanzbehörden sind hier extrem strikt.
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