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Wann Sie das Steuerklassenwechsel-Formular ausfüllen müssen
Ledige werden automatisch in die richtige Steuerklasse eingestuft. Auch wer einen zweiten Job besitzt, wird mit diesem in die korrekte Steuerklasse gedrängt. Wer kann also demnach überhaupt die Steuerklasse wechseln?
- Die eigene Steuerklasse können eigentlich nur Verheiratete wechseln. Diese benötigen das Steuerklassenwechsel-Formular, wenn Sie durch die Heirat die Steuerklasse wechseln möchten oder wenn sich während der Ehe das Einkommensverhältnis ändert.
- Auch bei der traurigen Angelegenheit einer Trennung kann ein Wechsel der Steuerklasse nötig werden.
Wie Sie das Steuerklassenwechsel-Formular ausfüllen
Das Steuerklassenwechsel-Formular erhalten Sie als Download im Internet. Dieses können Sie sodann an Ihrem eigenen Drucker ausdrucken und wie folgt ausfüllen:
- Im ersten Feld wird die Steuernummer des ersten Partners (wird immer als Steuerpflichtiger bezeichnet, der zweite Partner heißt Ehegatte) abgefragt. Diese müssen Sie auch dann eintragen, wenn Sie bereits eine eigene Steueridentifikationsnummer erhalten haben. Die Steueridentifikationsnummer muss von beiden Partnern eingetragen werden.
- Anschließend müssen Sie den Ort des für Sie zuständigen Finanzamtes eintragen. Bei Wohnortwechsel tragen Sie auch den bisherigen Ort Ihres Finanzamtes ein.
- Anschließend tragen Sie die üblichen persönlichen Daten ein wie vollständiger Name, Adresse, Datum der Eheschließung, evtl. Datum der Trennung. Ebenso sollten Sie für Rückfragen eine Telefonnummer angeben.
- Danach geben Sie die gewünschten Steuerklassen und das voraussichtliche Einkommen von beiden Partnern an.
- In den nächsten Zeilen werden Ihnen Fragen zur Sozialversicherung gestellt, die jedoch selbsterklärend sind.
- Das Steuerklassenwechsel-Formular muss von beiden Partnern unterschrieben werden und wird zusammen mit beiden Lohnsteuerkarten persönlich beim Finanzamt abgegeben.
- Alternativ können Sie die Unterlagen auch per Post senden. In diesem Fall könnte die Bearbeitung jedoch länger dauern.
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