Wann Abzüge nach Steuerklasse 6 erhoben werden
Der wesentlich höhere Prozentsatz der Abzüge nach der Steuerklasse 6 beruht auf der Tatsache, dass in der Lohnsteuerklasse 6 außer dem sogenannten "Altersentlastungsbetrag" keine der sonst üblichen Freibeträge anerkannt werden. Bis vor einiger Zeit gab es zwei Möglichkeiten, warum Ihnen Abzüge nach der Lohnsteuerklasse 6 berechnet wurden.
- Sie haben bei Ihrem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte für ein zusätzliches (2. oder gar 3.) Arbeitsverhältnis abgegeben bzw. die Lohnsteuerklasse 6 wurde Ihrem Arbeitgeber als Steuermerkmal entsprechend mitgeteilt.
- Sie haben keine Lohnsteuerkarte abgegeben. In diesem Fall war Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Ihre Abzüge nach der Lohnsteuerklasse 6 zu berechnen. Da der prozentuale Anteil der steuerlichen Abzüge in der Lohnsteuerklasse 6 erheblich höher ausfällt als in anderen Lohnsteuerklassen, war diese Maßnahme vom Gesetzgeber sozusagen als "Erziehungsmaßnahme" vorgesehen. Mit Einführung der elektronischen Steuermerkmale verlor diese Variante an Bedeutung.
So rechnen Sie Ihre Abzüge in Prozent um
Die Umrechnung Ihrer Abzüge in Prozent funktioniert in allen Lohnsteuerklassen genauso wie in der Steuerklasse 6. Sie können einmal die Steuerabzüge und zum anderen die gesamten Abzüge ins prozentuale Verhältnis zu Ihrem Lohn setzen. Wir nehmen an, dass Sie die gesamte Summe Ihrer Abzüge in Prozent umrechnen möchten. Hierzu gehen wir von 1600 Euro Bruttolohn, 331,60 Euro Sozialabzügen und 363,26 Euro Steuern nach Steuerklasse 6 aus.
- Zuerst benötigen Sie die gesamten Abzüge. In unserem Beispiel ergeben sich Abzüge von insgesamt 694,86 Euro.
- Nun stellen Sie die nötige Verhältnisgleichung auf. Ihr Bruttolohn entspricht 100 Prozent und die Summe Ihrer Abzüge entspricht X. Also muss die Formel lauten X = 100 / Bruttolohn * Summe der Abzüge nach Steuerklasse 6.
- Die Berechnung lautet also X = 100 / 1600 Euro * 694,86 Euro und ergibt, auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet, den prozentualen Anteil in Höhe von 43,43 Prozent.
Das bedeutet, dass in unserer Annahme Ihre Abzüge nach Steuerklasse 6 fast die Hälfte Ihres Einkommens ausmachen würden. Zum Vergleich in den Steuerklassen 1 oder 4 würden Ihre steuerlichen Abzüge unserer Annahme lediglich 131,78 Euro betragen. Das sind gegenüber der Steuerklasse 6 genau 231,48 Euro Steuern weniger. Somit können Sie sich den oben erwähnten erzieherischen Effekt der "zwangsweisen Besteuerung nach der Steuerklasse 6" sicher gut erklären.
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