Sie sollten wissen, dass sich in der Steuererklärung erst im auf das auf die Hochzeit folgende Jahr wichtige Änderungen ergeben. Grundsätzlich wechselt man nach der Ehe die Steuerklasse und hat damit eine vorteilhaftere Besteuerung.
Die erste Steuererklärung nach der Hochzeit
- Paare, die ihre Hochzeit feiern, sollten bei der ersten Steuererklärung einige Änderungen berücksichtigen. Der erste große zeitliche Vorteil ist, dass Sie eine gemeinsame Veranlagung ausfüllen können und nicht mehr zwei separate Erklärungen einreichen müssen.
- Wer nach der Eheschließung noch allein lebt und als Einzelperson steuerlich veranlagt wird, muss nicht viel beachten. So können Sie nachprüfen, wie hoch die einzelnen Grenzen bei den unterschiedlichen Beiträgen sind und Sie müssen weder auf eine doppelte Haushaltsführung noch auf Trennungsgeld Rücksicht nehmen.
- Bei der Veranlagung tragen Sie alle Beträge ein, geben die Werbungskosten an und füllen das Feld für die Fahrtkosten aus. So bleibt das zu versteuernde Einkommen möglichst gering und damit kann die Rückzahlung möglichst hoch ausfallen.
Entscheidungen nach der Eheschließung treffen
- Wer in dem Jahr nach der Hochzeit zum ersten Mal die gemeinsame Steuererklärung macht, hat üblicherweise bereits eine günstigere Steuerklasse ausgesucht. Wichtig ist auch immer der Zeitpunkt der Eheschließung. Heiraten Sie erst in der letzten Jahreshälfte, so bekommen Sie eine hohe Erstattung der bereits entrichteten Steuern. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass vorab beide Ehepartner in der ungünstigen Klasse 1 veranlagt worden sind.
- Sie können nach der Eheschließung beim Finanzamt entweder die Klasse 3 und 5 oder 4 und 4 auszuwählen. Verdienen die Ehepartner in etwa gleich viel, macht es Sinn, wenn sich beide für die Klasse 4 entschließen, auch wenn beide so insgesamt mehr Steuern bezahlen müssen als bei der anderen Kombination. Dies ist auf das Steuergesetz zurückzuführen. Ist die Divergenz der beiden Gehälter groß, lohnt sich eher die Kombination 3/5.
- Es ist möglich, die Kosten für die Heirat abzusetzen, wenn man dies als außergewöhnliche Belastung angibt. Sie können dann alle Posten, wie zum Beispiel das Hochzeitskleid, den Mietwagen und Hotelkosten aufführen und die Ausgaben mit Quittungen belegen. Sie können hierbei leider nicht die Ausgaben für die Hotelunterbringung Ihrer Gäste anbringen.
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