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Finanzamt über Hochzeit informieren - Hinweise

Inhaltsverzeichnis

Informieren Sie das Finanzamt unverzüglich nach der Hochzeit über den Steuerklassenwechsel.
Informieren Sie das Finanzamt unverzüglich nach der Hochzeit über den Steuerklassenwechsel.
Wer sich für eine Heirat entschieden hat, profitiert von vielen Veränderungen. Eine davon ist das Ehegattensplitting. Damit beide Ehepartner eine günstigere Steuerklasse wählen können, müssen Sie das Finanzamt über die Hochzeit informieren.

Was Sie benötigen

  • Lohnsteuerkarten der Eheleute

Wer nach der Hochzeit das Finanzamt informieren will, kann für sich und den Ehepartner günstigere Steuerklassen auswählen. So müssen Sie insgesamt deutlich weniger abführen und haben mehr von Ihren beiden Einkommen. Zurückzuführen lässt sich dies darauf, dass der Staat die Familie entlastet, damit eine Familienplanung leichter gelingt.

So informieren Sie das Finanzamt über die anderen Steuerklassen

  • Wer nach der Hochzeit das Finanzamt über den Wechsel der Steuerklassen informieren will, teilt die gewünschte Änderungseintragung schriftlich dem örtlich zuständigen Finanzamt mit. Es genügt ein formloser Antrag. Sie müssen diesen Antrag gemeinsam mit Ihrem Ehepartner stellen und beide müssen ihn unterzeichnen.
  • Fügen Sie dann dem Antrag beide Lohnsteuerkarten hinzu. Es lohnt sich, den Antrag sofort nach der Heirat zu stellen, da er erst mit dem Folgemonat der Antragsstellung wirkt.
  • Beachten Sie, dass Sie Ihre Wahl bei einer Änderung der Einkommensverhältnisse oder aus anderen Gründen noch ändern können. Dies können Sie einmal jährlich vornehmen lassen. Hierzu müssen Sie bis spätestens zum 01.11 des jeweiligen Jahres einen formlosen Änderungsantrag stellen. Dieser Antrag muss auch in Schriftform erfolgen. Sie können ausnahmsweise auch zum zweiten Mal im Jahr eine Änderung beantragen, wenn Ihr Ehepartner verstorben oder sein Arbeitsverhältnis beendet ist.
  • Sie können auch den entsprechenden Formbrief als Antrag verwenden, den Sie im Internet herunterladen können. Hier sind nur noch Ihre Personalien und die des Ehepartners zu ergänzen.

Wie Sie nach der Hochzeit vom Ehegattensplitting profitieren

  • Nach einer Hochzeit, können Sie je nach Höhe des eigenen Einkommens und der Höhe des Einkommens des Ehegatten die Steuerklassen wechseln und zahlen so insgesamt weniger Steuern. Beachten Sie, dass der Lohnsteueranteil in den unterschiedlichen Steuerklassen variiert. So können Sie zwischen den Lohnsteuerklassen-Kombinationen 4/4 und 3/5 aussuchen.
  • Verdienen Sie in etwa genau so viel wie Ihr Ehepartner, lohnt sich für Sie beide die Steuerklasse 4. Sind beide Einkommen unterschiedlich hoch, lohnt sich eine andere Kombination.
  • Verdient der eine Ehepartner deutlich weniger als der andere, so lohnt es sich die Steuerklassen-Kombination 3/5. Die Klasse 3 bekommt dann der Mehrverdiener und die Klasse 5 erhält der Wenigverdiener. Die Steuerklasse 5 ist auch lohnenswert für den Ehepartner ohne eigenes Einkommen.
  • Sie können die Auswirkungen der Heirat auf die Steuerlast, nachdem Sie das Finanzamt informieren, vorab nachlesen. Hierzu wenden Sie sich an das Bundesfinanzministerium und fragen nach dem entsprechenden Merkblatt. Sie finden dort nützliche Beispieltabellen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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