Die Steuererklärung ist ein Dokument
- Wenn Sie zur Abgabe Ihrer Steuererklärung herangezogen werden, müssen Sie sich bereits im Vorfeld darüber im Klaren sein, dass Sie ein amtliches Dokument unterschreiben, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben. Daher sollten Sie Ihre Steuererklärung grundsätzlich noch einmal durchgehen, bevor Sie diese abgeben oder auch absenden.
- Sie können Ihre Steuererklärung noch einmal ändern, indem Sie mit einem Korrekturstift die bisherige Zahl löschen und nach dem Trocknen die neuen Zahlen hinschreiben. Dann haben Sie alles richtig gemacht, denn Sie haben noch vor der Abgabe Ihre Steuererklärung ändern können.
Das nachträgliche Ändern der Steuererklärung ist nicht leicht
- Generell wird durch die Finanzbehörde zwischen der Festsetzungsfrist und der Festsetzungsverjährung unterschieden. Nach dem § der Abgabenordnung bedeutet die Festsetzungsfrist den Zeitraum, in dem die zu zahlende Steuer festgesetzt und notfalls geändert werden kann. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Steuererklärung erstellt wurde und endet nach Ablauf von drei Jahren. Die Festsetzungsverjährung hingegen bei der Steuerhinterziehung beläuft sich insgesamt zehn Jahre und bei leichtfertiger Steuerverkürzung beträgt die Frist fünf Jahre.
- Die nächste Unterscheidung besteht zwischen der Festsetzungsverjährung und der Zahlungsverjährung. Der Anspruch auf die Zahlung von Steuern beträgt grundsätzlich fünf Jahre. Sobald die Festsetzungsverjährung beginnt, kann die Steuererklärung nicht mehr geändert werden. Es besteht aber dennoch die Möglichkeit, die Ablauffrist von fünf Jahren zwischenzeitlich aufzuhalten. Durch das Aufhalten der Verjährung wird der Zeitraum der Verjährung nicht aufgehoben, sondern nur weiter nach hinten geschoben.
Nicht nur Einspruch bringt Erfolg
- Allerdings gibt es die Möglichkeit, dass Sie statt eines Einspruchs gegen den Steuerbescheid auch eine Änderung des Bescheides beantragen kann. Haben sich nachträglich noch gravierende Änderungen ergeben, welche Sie bei der Erstellung der Steuererklärung noch nicht berücksichtigen konnten, so können Sie noch einen Antrag auf Änderung stellen, damit das Finanzamt die Berechnung der festzusetzenden Steuern ändern kann.
- Wenn das Finanzamt dem Antrag auf Änderung nicht zustimmen sollte, so können Sie gegen diese Verweigerung Einspruch erheben. In dem Fall wird dann das gesamte Steuerverfahren für diesen Steuerbescheid an die Oberfinanzbehörde weiter geleitet, welche den gesamten Sachverhalt prüft und dann die beantragte Änderung mit in ihre Berechnung einbezieht.
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