Nachträgliche Änderungen der Steuererklärung sind möglich
- Da eine Steuererklärung in den meisten Fällen mit viel Papierkram zusammenhängt, kann es durchaus schon einmal passieren, dass Sie eine wichtige Rechnung nicht beigefügt haben, welche Ihr zu versteuerndes Einkommen noch weiter senken würde. Sie können einmal warten, bis Sie den Steuerbescheid haben und dann Einspruch gegen den Steuerbescheid erheben.
- Sie können allerdings noch eine weitere Steuererklärung ausfüllen und ganz oben das Wort „Änderung“ schreiben. Dann tragen Sie den Rechnungsbetrag in die entsprechende Spalte, unterschreiben den Steuerbescheid und geben diesen zusammen mit dem Beleg bei Ihrem Finanzamt ab. Es kann durchaus sein, dass sich Steuerbescheid und Ihre nachträgliche Änderung überschneiden - in diesem Fall erhalten Sie nach einigen Tagen eine Änderung des Steuerbescheides mit den nun korrigierten Zahlen.
Das Ändern der Online-Version und die Änderungsfristen
- Auch wenn Sie selbstständig sind, können Sie für Ihre Steuererklärung nachträgliche Änderungen der Umsatzsteuer vornehmen. Hierfür gibt es ein besonders Formular, welches Sie jederzeit aus dem Internet herunterladen können. Das Ändern erfolgt auf dem Formular recht einfach, indem Sie im Feld 10 oben eine 1 für die Änderung eintragen, und schon können Sie Ihre bis dato nachträglichen Rechnungen noch eintragen.
- Wurde Ihnen bereits ein Steuerbescheid zugesandt, so haben Sie ab dem Datum der Zustellung genau 30 Tage Zeit, um die Angelegenheit zu ändern und bereinigen. Warten Sie allerdings länger als drei Jahre mit dieser Änderung, so können Sie eine nachträgliche Änderung der Steuererklärung nicht mehr vornehmen, da auch Sie sich an bestimmte Fristen halten müssen. Je schneller Sie also eine Änderung der Steuererklärung vornehmen, umso besser ist es für Sie.
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