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Steuer auf Mieteinnahmen - das sollten Sie beachten

Alle Mieteinnahmen müssen versteuert werden.
Alle Mieteinnahmen müssen versteuert werden.
Sie zählen zu den glücklichen Menschen, die ein Eigenheim besitzen? Ist dieses für Ihre Verhältnisse zu groß, dann kommen Sie nun vielleicht auf die Idee, einen Teil zu vermieten. Doch Achtung, auf diese Mieteinnahmen müssen Sie eine Steuer bezahlen.

Welche Steuer anfällt

Die erzielten Mieteinnahmen müssen Sie zusammen mit Ihrer jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.

  • Wenn Sie Angestellter sind, dann müssen Sie Ihrer Steuererklärung die Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) beilegen. In diesem Fall werden dann positive Einkünfte zu Ihrem regulären Einkommen gezählt, und Sie zahlen auf die Mieteinnahmen Einkommenssteuer.
  • Sollten Sie hingegen Freiberufler oder Selbstständiger sein, und Sie vermieten einen Teil Ihrer betrieblichen Räume, dann fallen die Mieteinnahmen unter betriebliche Einnahmen. Hier würden die Einkünfte also zu den Betriebseinnahmen gezählt werden.
  • Für den Fall, dass Sie mit Ihrer Vermietung einen Verlust erzielt haben, dann können Sie sich freuen: Die negativen Einkünfte werden von den sonstigen Einkünften abgezogen.
  • Denken Sie daran, dass alles, was vermietet oder verpachtet werden kann, unter die Kategorie Mieteinnahmen fällt. Somit müssen Sie auch ein leeres Grundstück versteuern, das Sie verpachtet haben.
  • Sollten Sie aber nur ab und zu einmal einen Raum als Messezimmer vermieten, dann haben Sie hier einen jährlichen Freibetrag, der nicht versteuert werden muss.

Wie die Versteuerung der Mieteinnahmen funktioniert

Um eine gerechte Steuer auf Mieteinnahmen zu erzielen, hat der Gesetzgeber definiert, dass nicht nur die Mieteinnahmen angegeben werden müssen. Es dürfen natürlich auch die Kosten entgegengesetzt werden.

  • Als Ausgleich dafür, dass Sie nicht nur die Kaltmiete, sondern auch die Nebenkosten als Mieteinnahmen angeben müssen, dürfen Sie auch alle Kosten, die Sie mit dem Mietobjekt haben, bei der Steuererklärung angeben.
  • Sie dürfen demnach alle angefallenen Nebenkosten, die Sie weiterberechnet haben, entgegensetzen. Hierzu zählen die Grundsteuer, die Wasser- und Kanalgebühren, die Müllgebühren usw.
  • Ferner dürfen Sie natürlich alle weiteren Aufwendungen bei der Steuererklärung angeben. Haben Sie die Wohnung renoviert oder mussten Sie Reparaturen ausführen? All dies zählt zu den Kosten, die Sie angeben dürfen.
  • Die Differenz zwischen den Mieteinnahmen und den Kosten stellt das Ergebnis dar, das versteuert werden muss.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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