Im öffentlichen Dienst kann ein Angestellter sein Gehalt nicht einfach frei mit seinem Dienstherrn vereinbaren. Grundlage der Gehaltszahlung sind die jeweils geltenden Tarifverträge, die in ihren Anlagen auch umfangreiche Regelungen zur Entgeltordnung bzw. zur Stellenbewertung und Eingruppierung enthalten.
Grundregeln der Stellenbewertung im öffentlichen Dienst
- Als Grundregel gilt: Erst kommt die Stellenbewertung, dann die Eingruppierung. Denn die Eingruppierung bzw. Zuordnung des Angestellten in eine bestimmte Entgeltstufe setzt eine Bewertung von dessen Tätigkeit voraus. Je höherwertiger die Tätigkeit ist, desto mehr Geld gibt es schließlich.
- Wie einzelne Stellen zu bewerten sind, richtet sich grundsätzlich nach den Tätigkeiten, die der Stelleninhaber in dieser Stelle hauptsächlich ausführt. Bei der Bewertung ist der Dienstherr nicht frei in seinen Entscheidungen, sondern an die Vorgaben des geltenden Tarifvertrages gebunden.
- § 12 des Tarifvertrages für die Länder (TV-L) enthält die Regeln für die Eingruppierung der Angestellten der Länder: Entscheidend dafür sind die sogenannten "Tätigkeitsmerkmale", die in der Entgeltordnung als Anlage A zum TV-L geregelt sind.
- Bei der Stellenbewertung ist die Tätigkeit eines Angestellten bzw. Beschäftigten in einzelne Arbeitsvorgänge aufzuteilen, die Tätigkeit bildet insoweit den Oberbegriff, die Arbeitsvorgänge beschreiben, was genau der Angestellte macht.
- Entfallen mindestens 50 % Arbeitsvorgänge auf eine Tätigkeit eines bestimmten Merkmals, so sind diese entsprechend zu bewerten. Je nachdem, wie die Stelle im Endeffekt bewertet wird, wird die Eingruppierung des Mitarbeiters vorgenommen.
Beispiels für Stellenbeschreibungen
- In der Entgeltordnung sind nicht nur allgemeine Tätigkeitsmerkmale, sondern auch Merkmale der Tätigkeiten in bestimmten Beschäftigtengruppen aufgelistet. Für viele Entgeltgruppen ist zudem eine bestimmte Ausbildung die Voraussetzung.
- Für die Entgeltgruppe 10 für Beschäftigte in Bibliotheken ist beispielsweise eine einschlägige abgeschlossene Fachausbildung Voraussetzung.
- Bei Beschäftigten, die mit Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten betraut sind, ist sehr detailliert aufgeführt, was dies in einzelnen Entgeltgruppen bedeutet. In Entgeltgruppe 4 etwa werden nur einfache Restaurierungsarbeiten ausgeführt, dazu zählt etwas das Waschen und Zusammensetzen von Keramikscherben.
Die Stellenbewertung im öffentlichen Dienst kann sehr differenziert vorgenommen werden. Sie ist Voraussetzung für die Eingruppierung und entscheidet damit über die Höhe des Gehalts.
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