Seit Anfang Januar 2012 gilt für die Länder die Entgeltordnung zum TV-L. Diese ist Teil des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und bildet dessen Anlage A. In der Entgeltordnung finden Sie die Entgeltgruppen und die diesen zugeordneten Tätigkeitsmerkmale.
Merkmale der Entgeltgruppe 3 im TV-L
- Die Entgeltgruppen des TV-L steigen von 1 bis 15 nach oben hin an - das heißt, dass das Entgelt in der Entgeltgruppe 1 am niedrigsten ist und das der Entgeltgruppe 15 am höchsten. Die Entgeltgruppe 3 befindet sich somit am unteren Ende der Gehaltsskala im TV-L.
- In der Entgeltordnung werden jeweils die den Entgeltgruppen zugeordneten Tätigkeitsmerkmale genannt. Erfüllt Ihre Tätigkeit das entsprechende Tätigkeitsmerkmal, erhalten Sie das der Entgeltgruppe entsprechende Gehalt bzw. Entgelt.
- Die Tätigkeiten, die der Entgeltgruppe 3 zugeordnet werden, müssen eine "eingehende Einarbeitung" oder eine "fachliche Anlernung" erfordern. Es reicht also nicht, dass Ihnen jemand kurz im Vorbeigehen erklärt, was zu tun ist.
Eingehende Einarbeitung meint gründliche Einarbeitung
- Was genau eine "eingehende Einarbeitung" ist, definiert die Entgeltordnung nicht. Sie gibt Ihnen jedoch den Hinweis, dass diese Art und Weise der Einarbeitung über die in der Entgeltgruppe 2 hinausgehen muss.
- Für das Verständnis dieses Tätigkeitsmerkmals ist seine Stellung innerhalb der Entgeltordnung wichtig. Im Gegensatz zur Entgeltgruppe 3 ist bei der Entgeltgruppe 2 nur von "einfachen Tätigkeiten" die Rede. Auch diese Tätigkeiten erfordern eine Einarbeitung. Gemäß der Protokollerklärung Nr. 9 zu den Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen muss diese Einarbeitung über eine "sehr kurze Anlernphase" hinausgehen.
- Im Vergleich dazu muss die Einarbeitung bei der Entgeltgruppe 3 ein "Mehr" bedeuten. Hier kann die Einarbeitungszeit also durchaus mehrere Wochen oder einige Monate betragen.
Abgrenzung zur Entgeltgruppe 4
- Nach oben sind die Tätigkeiten der Entgeltgruppe 3 zur Entgeltgruppe 4 hin abgegrenzt. Diese sehen "schwierige Tätigkeiten" vor. Diese erfordern mehr als eine eingehende Einarbeitung.
- "Schwierige Tätigkeiten" im Sinne der Entgeltordnung des TV-L sind gemäß der Protokollerklärung Nr. 8 gegeben, wenn der Beschäftigte ein Mehr an gedanklicher Arbeit leisten muss. Das heißt, dass die Zusammenhänge der Tätigkeit komplexer sein müssen.
- In Stufe 1 steigen Sie bei der Entgeltgruppe 3 mit 1.914,92 Euro ein, in der Stufe 6 sind es immerhin 2.404,82 Euro (Stand: April 2014). Zu berücksichtigen ist, dass für Tätigkeiten der Entgeltgruppe 3 keinerlei Berufsausbildung erforderlich ist.
Manchem erscheint ein Gehalt im öffentlichen Dienst eher bescheiden. Allerdings werden in kleinen Unternehmen in der Regel keine höheren Gehälter gezahlt.
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