Stellenbeschreibungen geben die Inhalte und Aufgabengebiete einer Tätigkeit wieder, sodass klar wird, welche Anforderungen an den Inhaber dieser Stelle gerichtet werden.
Allgemeine Inhalte einer Stellenbeschreibung
- Eine Stellenbeschreibung kann damit beginnen, dass Sie dem Job eine genaue Berufsbezeichnung geben (z.B. Buchhalter, Sachbearbeiter, IT-Systemadministrator) und deutlich machen, auf welcher Ebene im Bereich öffentlicher Dienste der Angestellte eingesetzt werden soll (z.B. in welcher Abteilung, welcher Behörde oder welchem Amt), wer der Vorgesetzte ist und welche Führungsverantwortung der Angestellte hat.
- Danach können Sie beschreiben, welche Ziele dieser Job hat, wozu die Beschäftigung also dienen soll (z.B. zur Bearbeitung von Anträgen im Bauamt, IT-Betreuung der Behörde XY etc.).
- Doch um diesem Ziel einer Stelle im Bereich öffentlicher Dienste gerecht zu werden, muss der Stelleninhaber auch gewisse Voraussetzungen erfüllen. Welche Ausbildung muss der Bewerber also besitzen und welche Zusatzqualifikationen oder Weiterbildungen sind wichtig? Wie viele Jahre an Berufserfahrungen in welcher Branche sollten vorliegen? Welche zentralen Aufgaben wird der Stelleninhaber ausführen, womit wird er hauptsächlich beschäftigt sein und welche zusätzlichen Aufgaben könnten eine Rolle spielen?
- Letztlich geben Sie in der Stellenbeschreibung auch den Lohn an, wobei es aber üblich ist, keine genaue Zahl zu nennen, sondern die Entgeltgruppe im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, die auf den Stelleninhaber zutrifft.
Der Tarifvertrag für Angestellte im Bereich öffentlicher Dienst
Der öffentliche Dienst ist an einen bestimmten Tarifvertrag gekoppelt, der 15 Entgeltstufen enthält. Mache dieser Stufen besitzen noch eine Untergliederung für besonders anspruchsvolle Aufgaben. Je nach Dauer der Beschäftigung finden dann Lohnsteigerungen statt. In der ersten Entgeltgruppe (sehr einfache Tätigkeiten) erhält ein in Vollzeit Angestellter 2013 monatlich beispielsweise 1.528,05 EUR brutto; in der höchsten Stufe 4.931,05 EUR. Manchmal kommen noch Zuschläge hinzu und für einige Regionen (z.B. Berlin) gelten etwas andere Werte. Die einzelnen Entgeltgruppen beschreiben dann die Komplexität der Aufgaben, welche Sie auch in Ihrer Stellenbeschreibung für Tätigkeiten im Bereich öffentlicher Dienste aufnehmen sollten.
- Die Gruppen 1 - 4 betreffen sehr einfache Tätigkeiten, etwa Küchenhilfen oder andere Hilfstätigkeiten. Hier ist keine spezifische Ausbildung erforderlich.
- Bis zur Entgeltgruppe 8 ist eine Ausbildung für die Angestellten erforderlich, was etwa bei Stellenbeschreibungen für Logopäden oder Tischler wichtig ist.
- Darüber hinaus (bis zur Gruppe 12) wird ein Fachhochschul- oder Bachelorabschluss benötigt (z.B. Grundschullehrer) und ab der Entgeltgruppe 13 spezifizieren Sie Ihre Stellenausschreibung auf Universitätsabsolventen (z.B. wissenschaftliche Mitarbeiter).
- Stellenbeschreibungen im öffentlichen Dienst - Bedeutung einfach erklärt
- Entgeltgruppe 10 im TVöD - Wissenswertes zu den Anforderungen der Stellenbeschreibung
- TVöD - Stufensteigerung
- Stellenbewertung im öffentlichen Dienst - wichtige Regelungen zur Eingruppierung einfach erklärt
- Übersicht: Alles zum Thema Bewerbung
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