Wie Sie Kosten für den Statiker absetzen können
Wenn Sie ein Haus neu bauen bzw. bauen lassen, sind die Kosten für den Statiker bereits in der gesamten Kaufsumme enthalten.
- Anders sieht es aus, wenn Sie nach etlichen Jahren Ihr Haus komplett umbauen möchten oder ein altes Haus kaufen wollen. In diesen Fällen sollten Sie auf jeden Fall vorher einen Statiker zu Rate ziehen, der Ihnen genau sagen kann, ob sich Ihre Idee verwirklichen lässt oder ob Sie lieber die Finger von dem Haus lassen sollten, weil manchmal nur ein Abriss hilft.
- Möchten Sie nur eine einzelne Wand entfernen und sind Sie sich nicht sicher, ob diese Wand tragend ist, so müssen Sie bereits mit rund 1.000,- Euro an Kosten für den Statiker rechnen. Ein einfaches Gutachten für ein komplettes Haus kostet zwischen 2.000,- und 3.000,- Euro.
- Da Sie diese Kosten bezahlen müssen, möchten Sie sich garantiert vom Fiskus etwas wiederholen. Dies können Sie aber erst im nächsten Jahr machen, denn Sie können diese Kosten nicht mehr für dieses Jahr steuerlich geltend machen.
- Grundsätzlich müssen Sie jedoch zwei Sachen voneinander trennen. Es besteht einmal die Möglichkeit, dass Sie diese Ausgaben im Rahmen der eigenen Vorsorge machen, denn in diesem Fall können Sie die Kosten für den Statiker als andere außergewöhnliche Belastungen geltend machen. In diesem Fall sind für Sie die Zeilen 68 bis 70 interessant, denn hier können Sie diese besonderen Ausgaben eintragen.
- Anders dagegen ist es, wenn Sie Ihr Haus so verändern möchten, dass Sie aus dem zusätzlichen Platzgewinn ein Arbeitszimmer errichten möchten. In diesem Fall können Sie jährlich bis zu einem Betrag von 1250,- Euro als Werbungskosten in Zeile 44 absetzen.
- Wenn dieser Betrag nicht komplett abgesetzt werden kann, so können Sie Ihre Summe auch aufteilen. Den Nachweis für die Kosten müssen Sie aber bei Ihrer nächsten Steuererklärung auch wieder einreichen, um zu beweisen, dass dies der anteilige Betrag der Kosten für den Statiker ist.
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