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Klavierkosten als Musiker von der Steuer absetzen

Beim Finanzamt können Sie Klavierkosten absetzen.
Beim Finanzamt können Sie Klavierkosten absetzen.
Als Arbeitnehmer möchte man auch im Jahr danach seine Steuererklärung machen, um noch möglichst viel Geld vom Finanzamt zurückzubekommen. Doch ist dies bei einigen Berufen ein wenig problematisch, denn wie kann ein Künstler seine Klavierkosten geltend machen?

Wie Sie die Klavierkosten von der Steuer absetzen können

Jeder Mensch, der eine Tätigkeit verrichtet und dafür beim Fiskus Steuern bezahlen muss, möchte im darauf folgenden Jahr nach Möglichkeit so viel wie möglich an Steuererstattung zurückbekommen. Dies ist sowohl bei den Selbstständigen als auch bei allen anderen Arbeitnehmern der Fall, denn schließlich hat niemand einfach so Geld zu verschenken.

  • Bei den "normalen" Arbeitnehmern ist eine Steuererklärung eigentlich recht einfach, doch es gibt auch immer wieder Besonderheiten, bei denen viele Leute immer noch Geld verschenken. Wer Lehrer ist, hat es relativ einfach, sein Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen, denn er arbeitet ja nicht nur in der Schule, sondern auch einen nicht unerheblichen Teil zu Hause.
  •  Auch einen neuen Computer kann er absetzen, doch nicht auf einmal wie bei allen anderen Gegenständen. Da diese Anschaffung ein größeres Volumen beinhaltet, kann er jeweils nur ein Drittel der Anschaffungskosten geltend machen.
  • Musiker haben bei der Steuererklärung einen besonderen Status. Teilweise sind sie selbstständig wegen verschiedener Anstellungen bei unterschiedlichen Orchestern, zum anderen aber auch in einem bestimmten Konzerthaus fest angestellt und somit Arbeitnehmer.
  • Da es Ihnen nicht zuzumuten oder auch nicht erlaubt ist, täglich für die verschiedenen Übungen das Konzerthaus zu benutzen, muss Ihnen auch gewährt werden, zu Hause in Ihren eigenen vier Wänden jeden Tag zu üben, selbst wenn es ein Klavier ist, denn die Klavierkosten als Neuanschaffung sind nicht unerheblich.

Musikinstrumente sind manchmal teuer

Bei Ihnen als Musiker ist das Finanzamt in einer Art besonders großzügig, wenn es um den Ermessensspielraum für ein Arbeitszimmer geht.

  • Sie müssen Ihr Klavier nicht in einen besonderen Arbeitsraum stellen, damit Sie ein Arbeitszimmer absetzen können. Hier erkennt die Finanzbehörde einen Teil Ihres Wohnzimmers als Arbeitszimmer an, wenn Sie Ihr Klavier in einer Ecke des Wohnzimmers unterbringen.
  • Bei Ihrer Einkommensteuererklärung sind in der Anlage N in der Abteilung Werbungskosten die Zeilen 42 und 43 besonders interessant. Hier können Sie einmal die Kosten für Ihr Arbeitszimmer in voller Höhe absetzen, doch sollten Sie die Kosten der Kaltmiete durch die Anzahl Ihrer Zimmer teilen, um den genauen Betrag zu ermitteln.
  • Die Klavierkosten können Sie allerdings nicht in voller Höhe absetzen, da Sie dieses Instrument länger als ein Jahr benutzen können, ohne dass es defekt wird.
  • Bei einem Klavier rechnet das Finanzamt eine durchschnittliche Benutzungsdauer von zehn Jahren an. Daher dürfen Sie leider auch nur in jedem Jahr ein Zehntel der gesamten Klavierkosten steuerlich geltend machen. Wenn Sie sich nach zehn Jahren wieder ein neues Klavier zulegen, so können Sie wiederum über die durchschnittliche Zeit die Kosten aufteilen.
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