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Meldepflicht bei Sportunfall
Führen Sie Ihre private Versicherungskarte in der Freizeit und beim Sport immer bei sich. So können Ersthelfer schnell den Versicherer verständigen, falls Sie selbst nach einem Sportunfall nicht handeln können.
- Melden Sie den Sportunfall sofort bei der zuständigen Unfallversicherung, möglichst noch am gleichen Tag. Erscheint Ihnen die Verletzung geringfügig, hilft ein Rückruf beim Versicherer, um die Meldepflicht einzuschätzen.
- Geschieht der Unfall im Rahmen einer Vereinsveranstaltung, meldet in der Regel der Verein den Sportunfall seiner Vereins-Unfallversicherung. Fragen Sie dennoch bei Ihrem privaten Versicherer nach, ob die Meldemodalitäten erfüllt sind. Eine Doppeltmeldung kann korrigiert werden - ein nicht gemeldeter Schaden nicht.
Trainingsunfall richtig melden
- Wichtig ist der Name des Verunfallten. Formulare zur Unfallmeldung fragen alle persönlichen Daten automatisch ab. Geben Sie den Zeitpunkt des Sportunfalls und den Unfallort genau an.
- Gehen Sie ausführlich auf die Unfallursache und den Hergang des Sportunfalls ein. Auch banale Erinnerungen helfen bei der Klärung der Schuldfrage. Ist eine längerfristige ärztliche Behandlung notwendig, füllen Sie die Abfrage zu den Kontaktdaten des Arztes oder des Krankenhauses genau aus.
- Bei größeren Verletzungen oder einem nicht absehbaren Behandlungserfolg sollte Ihr Arzt ein Anschreiben zu eventuellen Spätfolgen des Sportunfalls zur Unfallmeldung geben. Im Bedarfsfall können von dieser Einschätzung finanzielle Ansprüche abgeleitet werden.
Melden Sie einen Freizeitunfall auch dann als Sportunfall, wenn die Zuordnung nicht eindeutig ist. So vermeiden Sie von vornherein einen Rechtsstreit oder gar die Ablehnung Ihrer Ansprüche wegen fehlerhafter oder versäumter Meldung.
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