Viele Studenten finanzieren ihr Studium über eine oder mehrere Tätigkeiten neben dem eigentlichen Studium. Nicht in jedem Fall benötigen Sie hierfür einen Sozialversicherungsausweis, allerdings kann es sein, dass Sie ein solches Dokument vorweisen müssen, wenn bestimmte Rahmenbedingungen vorliegen.
Informatives zum Sozialversicherungsausweis
- Jeder, der einer versicherten Tätigkeit nachgeht, bekommt von seiner zuständigen Rentenkasse einen Sozialversicherungsausweis zugeschickt. In diesem Dokument finden Sie Ihre Sozialversicherungsnummer beziehungsweise Rentenversicherungsnummer vor.
- Seit 2009 müssen Sie den Sozialversicherungsausweis nicht mehr dauerhaft mitführen, während Sie Ihrer Arbeit nachgehen. Allerdings verlangen einige Arbeitnehmer und Branchen das Mitführen eines Ausweisdokumentes, um eventueller Schwarzarbeit vorzubeugen.
- Ändert sich Ihr Name oder geht Ihnen Ihr Ausweis verloren, so können Sie sich das Dokument erneut ausstellen lassen. Allerdings müssen Sie eine erneute Ausstellung selber beantragen.
Studenten und Rentenversicherung
- Bei Studenten greift in der Regel die 20-Stunden-Regelung. Diese besagt, dass Sie in der Woche nicht mehr als 20 Stunden neben den Vorlesungen arbeiten dürfen, ohne kranken- oder pflegeversichert zu sein.
- Ihren Sozialversicherungsausweis sowie eine Lohnsteuerkarte müssen Sie trotzdem bei den meisten Arbeitgebern vorlegen. Ihre Lohnsteuerkarte müssen Sie einmalig beantragen, in den Folgejahren wird sie Ihnen automatisch zugestellt.
- Für Urlaubssemester und Semesterferien gibt es andere Regelungen. Auch für ausländische Studenten, die einer studentischen Nebentätigkeit nachgehen, sind die versicherungstechnischen Regeln anders gestaltet.
Genaue Auskünfte für Ihre persönliche Regelung erfragen Sie am besten bei Ihrem zuständigen Studentenwerk. Hier kann Ihnen über die unterschiedlichen Tätigkeiten, denen Sie während des Studiums nachgehen können, Auskunft gegeben werden und im besten Falle können Sie direkt eine Jobvermittlung anstreben. (Alle Angaben: Stand 10/2013)
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