Ihr Entschluss ist lobenswert. Möchten Sie tatsächlich einen Sorgerechtsantrag für Ihren jüngeren Bruder stellen, müssen Sie den vom Gesetz vorgegebenen Weg einschlagen. Wichtig ist, dass Sie die Begrifflichkeiten unterscheiden.
Statt Sorgerechtsantrag Vormundschaft beantragen
- Den Begriff des Sorgerechts verwendet das Gesetz immer nur im Zusammenhang mit den Eltern eines Kindes. Andere Personen, insbesondere Geschwister und sonstige Verwandte, können kein Sorgerecht ausüben. Ein Sorgerechtsantrag wäre unzulässig.
- Außerdem endet das Sorgerecht eines Elternteils erst, wenn er verstorben ist oder für tot erklärt wurde. Solange ein Elternteil lebt, steht ihm immer das Sorgerecht zu, zumindest so lange, als es ihm nicht durch Gerichtsbeschluss entzogen wird.
- Das Gesetz gesteht Ihnen in Bezug auf Ihren jüngeren Bruder allerdings ein Umgangsrecht zu (§ 1685 BGB), den Großeltern übrigens auch. Voraussetzung ist, dass dies dem Wohl des Kindes dient. Nur, damit ist Ihnen natürlich nicht geholfen.
- Statt einem Sorgerechtsantrag müssen Sie sich bemühen, die Vormundschaft für Ihren jüngeren Bruder zu erhalten. Voraussetzung ist, dass den noch lebenden Eltern das Sorgerecht entzogen wurde oder die Eltern verstorben sind.
- Diesen Antrag müssen Sie beim örtlichen Familiengericht stellen. Leben die Eltern noch, haben diese das Recht, einen Vormund, beispielsweise auch Ihre Person, zu benennen. Unabhängig davon kann das Familiengericht nach Anhörung des Jugendamtes den richtigen Vormund auswählen.
Ihre Eignung und Beziehung zum jüngeren Bruder entscheiden
- Voraussetzung ist, dass Sie nach Ihren persönlichen Verhältnissen und Ihrer Vermögenslage zur Führung der Vormundschaft geeignet sind. Dabei spielen der mutmaßliche Wille der Eltern und Ihre persönlichen Bindungen zum jüngeren Bruder eine Rolle. Außerdem müssen Sie volljährig sein.
- Können Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sollten Sie im Sinne Ihres Bruders darauf achten, dass eine ihm vertraute Person als Vormund betraut wird.
- Sinnvoll ist es, wenn Sie die Situation mit dem Jugendamt besprechen und gemeinsam, möglichst unter Einbeziehung Ihres jüngeren Bruders, nach der richtigen Lösung suchen.
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