Abschluss eines mündlichen Kaufvertrages
- Mündliche Kaufverträge schließen Sie fast täglich beim Einkaufen. Sie legen Waren auf das Band und der Verkäufer berechnet den Preis der Ware. Damit haben Sie ein Angebot oder Antrag unterbreitet und der Verkäufer hat es durch das Kassieren angenommen. Der (mündliche) Kaufvertrag ist geschlossen. Es müssen noch die beidseitigen Pflichten erfüllt werden: Sie zahlen den Kaufpreis und der Verkäufer übergibt Ihnen die Ware.
- Aber wie sieht es auch, wenn die Erfüllung nicht zum gleichen Zeitpunkt stattfinden kann und es sich um größere Objekte handelt? Hier sollten Sie immer auf einen schriftlichen Kaufvertrag bestehen, da es Ihnen eine Menge Ärger ersparen kann (Beispiel: Autokauf).
- Vereinbaren Sie mündlich noch Pflichten, die der Verkäufer zu erfüllen hat, so sollten diese auf beiden Seiten schriftlich fixiert werden. Beachten Sie, auch ein mündlicher Kaufvertrag ist bindend. Es ist ein rechtskräftiges Geschäft und der Kaufvertrag ist wirksam (soweit die Geschäftsfähigkeit/ Volljährigkeit) erreicht ist.
- Vergewissern Sie sich über das Angebot und überlegen Sie gerade bei Gebrauchtgegenständen genau, ob Sie die Sache kaufen möchten. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schwer!
Beachten Sie die Folgen eines mündlichen Kaufvertrages
- Rechtswirkung: Genau wie bei einem schriftlichen Kaufvertrag, wirkt auch der mündlich geschlossene Vertrag bindend. Sie haben eine mündliche Abmachung getroffen und beidseitig vereinbarte Pflichten sind zu erfüllen.
- Was passiert allerdings, wenn die Pflichten auf einer Seite nur unzureichend erfüllt werden? Dann haben Sie ein Problem, denn die Beweislast liegt bei Ihnen. Auch wenn Sie einen Zeugen für den Abschluss des mündlichen Kaufvertrages haben, ist dies keine rechtskräftige Aussage.
- Überlegen Sie deshalb genau, ob Sie dem Gegenüber trauen und ob Sie die Sache auch wirklich von dem Verkäufer erwerben möchten.
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