Schwarzarbeit mit einem Formular bei der Zollverwaltung anzeigen
- Schwarzarbeit erfolgt auch dann, wenn jemand beispielsweise ein zulassungspflichtiges Handwerk als Selbstständiger betreibt, aber nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist. Solche Verstöße werden jeweils von den Zollverwaltungen der Bundesländer und auch von den jeweiligen Leistungsträgern verfolgt.
- Um jemanden zu melden, der ein mutmaßlicher Schwarzarbeiter ist, können Sie ein Formular verwenden, dass Sie entweder auf den jeweiligen Webseiten der Zollämter herunterladen können oder aber Sie sprechen vor Ort vor und lassen sich das Formular aushändigen.
Diese Angaben werden beim Melden benötigt
- In diesem Formular geben Sie als Hinweisgeber Ihre persönlichen Daten samt Adresse und Telefonnummer an.
- Unter der Überschrift "Was ist Ihnen aufgefallen" kreuzen Sie die Beobachtungsvariante - entweder eigene Beobachtung oder andere Erkenntnisse - an. Als Nächstes tragen Sie die Adressdaten der Firma oder derjenigen Person ein, die Sie der Schwarzarbeit bezichtigen.
- Darüber hinaus will das Zollamt auch wissen, wo Sie die Beobachtung gemacht haben, also beispielsweise, auf welcher Baustelle Ihnen aufgefallen ist, dass schwarzgearbeitet wird. Nennen Sie hier so viele Details wie möglich. Dazu gehören Angaben, wie lange dort bereits gearbeitet wird und wann der Einsatz dort voraussichtlich endet. Wichtig sind auch genaue Angaben dazu, an welchen Wochentagen zu welcher Uhrzeit dort gearbeitet wird. Die Fahndung will auch wissen, um wie viele Personen es sich dort handelt.
- Haben Sie beobachtet, dass dort auch noch andere Firmen arbeiten? Auch das sollten Sie angeben. Nützlich sind auch Angaben zu den Kennzeichen der Firmen- und Mitarbeiterfahrzeuge und dazu, wo die Treffpunkte der Arbeiter sind.
- Bedenken Sie, dass zur Einleitung von Ermittlungen stets ein konkreter begründeter Anfangsverdacht benötigt wird. Wenn vorhanden, legen Sie dem Meldeformular auch Beweise wie Angebote und Rechnungen bei. Alternativ können Sie auch persönlich beim zuständigen Zollamt vorsprechen und dabei Ihre Anzeige zu Protokoll geben.
Allgemein wird die illegale Beschäftigung sowie Schwarzarbeit als unsozial betrachtet, denn sie trägt zur Vergrößerung der Arbeitslosigkeit bei. Darüber hinaus schädigen beide den Staat und die Wirtschaft und schmälern damit die Leistungskraft der Nation. Deshalb sollten Sie sie den Behörden melden.
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