Beim Thema Schwarzarbeit kennt der Staat keine Unterschiede
- Denunziantentum hat, wie die Geschichte zweifellos beweist, bisher nichts Gutes hervorbringen können. Jemanden wegen falschem Verhalten an die Obrigkeit zu melden, spielte jahrzehntelang eine große Rolle beim Aufrechterhalten verschiedener Diktaturen und sonstigen unrechten Staatsformen.
- Jemanden der, um seine Familie mit dem Mindestbedarf versehen zu können, eine geringfügige Summe hinzuverdient, ohne dies entsprechenden Stellen mitzuteilen, begeht zweifellos Schwarzarbeit. Wenn Sie diese Person dem Finanzamt melden möchten, ist dies einzig und allein Ihre Angelegenheit.
- Bedenken Sie aber, dass es vor Gericht keinen Unterschied machen wird, dass die betroffene Person sich keine Luxusartikel angeschafft hat und nicht großspurig gelebt hat, sondern das "unrechtmäßig" verdiente Geld nur zur Deckung einer Fehlsumme, für Unterkunft, Nahrung und Heizkosten aufgewendet hat.
- Rein rechtlich wird dem Denunzierten ein niedriger Beweggrund vorgehalten werden, genau, wie es bei jemandem der Fall sein wird, der das Finanzamt um wesentlich höhere Beträge betrogen und sein durch Schwarzarbeit erworbenes Geld zum Fenster hinausgeworfen hat.
- Wenn Sie dies verinnerlicht haben und zu dem Schluss kommen, das Fehlverhalten einer Person den Behörden melden zu müssen, stehen Ihnen hierfür selbstverständlich die staatlich eingerichteten Möglichkeiten zur Verfügung, sodass Sie jederzeit Ihr Gewissen entlasten können und von dem geschehenen Unrecht, was der Allgemeinheit wiederfahren ist, Zeugnis ablegen können.
Dem Finanzamt unrechtmäßiges Tun Dritter melden
- Selbstverständlich sollten Ihnen Name und zumindest die Anschrift der betreffenden Person bekannt sein, über die Sie Meldung machen möchten.
- Auf einen reinen Verdacht hin, nur weil beispielsweise jemand momentan über mehr Geld verfügt, als dies sonst der Fall war, kann keine Ermittlungsbehörde tätig werden. Sie sollten sachdienliche Hinweise liefern können und auch Orte oder Adressen und die möglichen Auftraggeber benennen können.
- Da es unterschiedliche Vergehen dieser Art gibt, die alle unter dem Oberbegriff Schwarzarbeit abgehandelt werden, ist auch der genaue Sachverhalt für die jeweilige Behörde wichtig.
- Von besonderem Interesse sind die Zeiträume, in denen vermeintliche "steuerfreie Einnahmen" erzielt wurden. Sollten noch weitere Zeugen vorhanden sein, wären Ihnen die ermittelnden Stellen dankbar, wenn Sie diese ebenfalls benennen könnten.
- Unter den Suchbegriffen "Steuerfahndung" oder "Finanzamt für Steuerstrafsachen" mit dem jeweiligen Städtenamen, erhalten Sie als Ergebnisse die zuständigen Behörden. Auf deren Webseiten erhalten Sie nun die jeweiligen Adressen und können bereits ein Meldeformular für Steuerstrafsachen herunterladen.
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