Vor und während Ihrer Flugreise: Was ist in der Schwangerschaft zu beachten?
Der erste Weg sollte vor dem Flug auf alle Fälle in die Arztpraxis Ihres Vertrauens führen. Das medizinische Fachpersonal kann Ihnen nicht nur Auskunft darüber geben, ob eine Flugreise unbedenklich für Sie und das Baby ist, sondern Sie bekommen dort weitere medizinische Hinweise und Tipps, die Ihren Flug sicherer und angenehmer machen.
Wenn Sie gesund sind und Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr Arzt grünes Licht gegeben hat, ist gegen eine Flugreise in der Schwangerschaft nichts einzuwenden.
Beachten Sie aber, dass die Fluggesellschaft Ihrer Wahl da auch noch ein Wort mitzureden hat. Aus Angst vor einer Geburt im Flieger kann es die Bestimmung geben, dass Sie ab einem bestimmten Zeitpunkt der Schwangerschaft nicht mehr mit an Bord dürfen. Sie können sich also selbst einen großen Gefallen tun, indem Sie sich bei Ihrer Airline schon vor dem Flug darüber kundig machen.
So gestalten Sie Ihre Flugreise angenehm
Bei der Sitzplatzreservierung ist es sinnvoll, wenn Sie sich einen Platz in der ersten Reihe oder auf der Gangseite sichern. So ist es Ihnen möglich, während des Fluges ab und zu aufzustehen und sich ein bisschen die Beine zu vertreten. So verschaffen Sie sich nicht nur etwas Bewegung, sondern senken auch Ihr Thromboserisiko.
Für einen stabilen Kreislauf ist es wichtig und keine Neuigkeit, immer ausreichend zu trinken. Falls Sie bedingt durch Ihre Schwangerschaft besondere kulinarische Vorlieben haben, packen Sie sich für alle Fälle ein eigenes, kleines Lunchpaket. Schließlich lässt sich nie mit Bestimmtheit sagen, ob das Bordrestaurant auf sehr ausgefallene Vorlieben eingestellt ist. Hier lautet die Devise: Selbst ist die Frau!
Welche Bestimmungen können gelten?
Manche Fluggesellschaften schließen schwangere Frauen ab der 34. Woche oder ab der 36. Woche aus. Wieder andere befördern schwangere Frauen nur mit einem Attest, welches von einer Hebamme oder von einem Gynäkologen ausgestellt sein muss. Die Kosten dafür (10-15 Euro) tragen Sie selbst. Auch mit so einem Attest kann es immer noch sein, dass Sie ab der 34. oder der 36. Woche nicht mehr an Bord dürfen.
Je nach Urlaubsziel ist es möglich, dass Sie bestimmte Einreisebedingungen erfüllen müssen. So kann es Pflicht sein, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, falls Ihr Kind beschließt, in einem fernen Land zur Welt zu kommen. So eine Versicherung ist auch in Ihrem eigenen Interesse eine gute Idee. Informieren Sie sich diesbezüglich bei der Botschaft oder auf der offiziellen Seite Ihres Urlaubslandes, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Eine Reiserücktrittsversicherung ist zu empfehlen, falls Sie den Flug nicht antreten können.
Zusammenfassung
✔ Klären Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, ob es medizinische Bedenken gibt
✔ Informieren Sie sich rechtzeitig (mind. 4-6 Wochen im Vorfeld), welche Bestimmungen bei Ihrer Fluggesellschaft und in Ihrem Urlaubsland gelten
✔ Sichern Sie sich nach Möglichkeit einen Platz mit Beinfreiheit
✔ Achten Sie auf ausreichend Flüssigkeitszufuhr
✔ Packen Sie sich für alle Fälle Ihre bevorzugten Snacks selbst ein
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