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Schulgeld im Hartz-4-Antrag - so beantragen Sie es erfolgreich

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Schulgeld im Hartz-4-Antrag richtig bearbeiten.
Schulgeld im Hartz-4-Antrag richtig bearbeiten.
Kinder, die in sozial schwachen Familien leben, deren Eltern also von Hartz 4 oder Sozialhilfe leben, bekommen seit Januar 2009 vom Staate Deutschland eine Förderung. Damit sollen vor allem die Bedarfsmittel für die Schule, wie Bücher, Hefte, Schreibutensilien finanziert werden. Lesen Sie hier, ob Sie Anspruch auf das Schulgeld haben und wie Sie es beantragen.

Was Sie benötigen

  • Hartz 4 - Hauptantrag Antrag
  • Hartz 4 - Zusatzantrag KI-Kind

Informationen über das Schulgeld

  • Ein Schulbedarfspaket ist von vielen Verbänden auf Landesebene gefordert worden. Die Bundesregierung ist diesen Forderungen nachgekommen und hat dafür den § 24 a SGB II in das Sozialgesetzbuch II übernommen.
  • Die Zahlung von Schulgeld wird auch unter der Bezeichnung Schulstarterpaket geführt.
  • Im August, zu Beginn eines neuen Schuljahres, bekommen die Familien für jedes schulpflichtige Kind Schulgeld in Höhe von 100.-€. Es wird einmal pro Kind und pro Schuljahr gezahlt.
  • Die Leistungen des Schulstarterpaketes können auch dann bezogen werden, wenn mindestens ein Elternteil des Kindes Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat und mit dem Kind zusammen in einem gemeinsamen Haushalt lebt.
  • Eine Auszahlung der Sozialleistung erfolgt in Verbindung mit dem Arbeitslosengeld II bzw. in Zusammenhang mit dem Kinderzuschlag, den Sie im Hartz 4 - Antrag stellen.
  • Um den Zuschlag des Schulstarterpaketes zu bekommen, darf das Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und muss eine allgemeinbildende Schule (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Förderschule oder Sonderschule) oder eine berufsbildende (Berufsoberschule, Fachoberschule, Berufsgrundbildungsjahr, Fachschule oder Berufsfachschule) besuchen.
  • Die Sozialleistung wird auch für Schüler gezahlt, die eine Privatschule besuchen bzw. für die Schüler, die einen allgemeinbildenden Schulabschluss nach Ablauf der regulären Schulpflicht nachholen.
  • Die Leistungen des Schulstarterpaketes greifen nicht, wenn der Schüler/die Schülerin neben einem Schulbesuch auch eine Ausbildungsvergütung erhält. Entsprechende Nachweise sind beim Antrag zu erbringen.
  • Um die Leistung erfolgreich beantragen zu können, müssen die Anspruchsvoraussetzungen zum 1. August des jeweiligen Jahres (formaler Beginn des Schuljahres) vorliegen.
  • Die Regelung der Zuwendung ist bis zum 10. Schuljahr gültig. Allerdings müssen die Eltern nachweisen, dass das Geld auch nur für die Schule (Hefte, Stifte, Ranzen usw.) verwendet wird. Anträge für die Nachweise gibt es bei der Arbeitsagentur.

Der Hartz-4-Antrag muss ausgefüllt werden

  • Um Schulgeld (Schulstarterpaket) zu bekommen, bedarf es dafür keinen gesonderten Schulgeldantrag. Sie müssen den Hartz 4 - Antrag vollständig ausfüllen. Gezahlt wird es für alle Kinder, die Anspruch auf Hartz 4 oder den Kinderzuschlag haben.
  • Um alle Angaben Ihres Kindes/Ihrer Kinder vorzunehmen, müssen Sie auch die Anlage KI-Kind ausfüllen und dem Antrag vor der Abgabe hinzufügen.
  • Wird Ihr Hartz 4 - Antrag bewilligt, bekommen Sie auch eine Zusage über das Schulgeld, dass Ihnen zu Beginn eines jeden Schuljahres, vornehmlich immer im August, überwiesen wird.
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