Allgemeine Informationen zur Schulpflicht in Bayern
- Die Regel der Schulpflicht bedeutet, dass Kindern vorgeschrieben wird, von einem bestimmten Alter an bis zu einem bestimmten erreichten Alter, die Schule zu besuchen. Im Freistaat Bayern ist dies eine Zeitspanne von 12 Jahren nach Schuleintritt.
- Diese Schulpflicht in Bayern kann noch einmal untergliedert werden. Es wird unterteilt in eine Vollzeitschulpflicht und eine Berufsschulpflicht. Die Berufsschulpflicht tritt nach dem Absolvieren der Hauptschule ein. Dies kann aber weiterführend auch zur Vollzeitschulpflicht führen.
- Nach der Vollendung des 21. Lebensjahres endet im Freistaat Bayern die Schulpflicht für Azubis. Die Azubis sind aber auch noch bis Ende des Jahres, in welchem sie 21 geworden sind, schulpflichtig.
- Das wirkliche Ende der Schulpflicht bedeutet ein Abschluss einer anerkannten staatlichen Ausbildung für einen Beruf. Bei Vollzeitschülern endet die Pflicht nach Bestehen des Abiturs.
Sind Sie schulpflichtig?
- Für alle, die nach 9 Jahren Schulausbildung an der Hauptschule eine dreijährige Berufsausbildung hinter sich haben, ist die bayrische Schulpflicht offiziell beendet. Das Gleiche gilt für Azubis, deren Ausbildung schon nach 2 Jahren zu Ende ist.
- Das Ende der Schulpflicht in Bayern ist für Schüler ebenfalls erreicht, die entweder die 10. Klasse des Gymnasiums oder der Realschule absolviert haben und danach kein Berufsausbildungsverhältnis eingehen.
- Ebenfalls keine Schulpflicht haben Schüler, welche das Bildungsziel einer Berufsfachschule von 2 Jahren erreicht haben.
- Der letzte Checkpunkt Ihrer Liste beinhaltet, dass Sie nach 9 Jahren Hauptschule ein Berufsgrundschuljahr, einen Lehrgang zur Berufsvorbereitung, welcher der Berufsvorbereitung dient und 1 Jahr dauert, ein Berufsvorbereitungsjahr oder an einer anerkannten Berufsschule ein ganzes Jahr erfolgreich absolviert haben.
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