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Wie lange ist Schulpflicht? - Wissenswertes zum Gesetz

Die Schulpflicht gilt nicht so lange, bis Sie einen Abschluss haben, sondern zehn Jahre.
Die Schulpflicht gilt nicht so lange, bis Sie einen Abschluss haben, sondern zehn Jahre.
Kinder unterliegen in Deutschland der zehnjährigen Schulpflicht. Doch wie lange ist die Schulpflicht, wenn Ihr Kind bereits sitzengeblieben ist und eine Stufe wiederholen musste? Ratsam ist es natürlich immer, wenn das Kind solange die Schule besucht, bis es einen qualifizierenden Schulabschluss erhält. Viele Bundesländer sehen jedoch die Möglichkeit vor, bereits nach der neunten Klasse die Schule zu verlassen, wenn das Kind insgesamt zehn Jahre zur Schule gegangen ist.

So lange ist die Schulpflicht

  • Grundsätzlich ist das Schulrecht Ländersache. Jedes Bundesland regelt, wie lange die Schulpflicht besteht. Es gilt jedoch in sämtlichen Bundesländern eine Schulpflicht von zehn Jahren.
  • Ein Schüler muss insgesamt zehn Jahre zur Schule gegangen sein. Wie alt er dann in welcher Stufe ist, hängt von dem Einschulungsalter ab.
  • Hat der Schüler eine Stufe wiederholt, so kann er nach dem erfolgreichen Absolvieren der 9. Klasse die Schule verlassen und erhält dann ein einfaches Schulabgangszeugnis. Das ist allerdings noch lange nicht so qualifizierend, wie ein regulärer Hauptschulabschluss, den Sie nach Abschluss der 10. Klasse erlangen.
  • Im Bundesland Brandenburg gilt die Schulpflicht beispielsweise zehn Jahre lang und beginnt ab der ersten Klasse zu zählen. Wer mit sechs Jahren in die Schule kommt, kann dann mit sechzehn Jahren die Schule verlassen.
  • Ratsam ist es jedoch, die Schule nicht bereits nach zehn Jahren zu verlassen, sondern mit einem qualifizierenden Schulabschluss. Nur so haben Sie gute Chancen auf eine Ausbildungsstelle oder können sich für ein Studium qualifizieren.

Wissenswertes über die Qualifizierungsmöglichkeiten nach der Schulzeit

  • Sie können die Schule nach der 9. Klasse nur verlassen, wenn Sie bereits zehn Jahre zur Schule gegangen sind und die 9. Klasse erfolgreich absolvieren, das heißt die Voraussetzungen für eine Versetzung erfüllen. Sie erhalten dann eine Berufsbildungsreife, diese entspricht einem einfachen Hauptschulabschluss.
  • Wer die Hauptschule verlässt, kann auch einen Abschluss bekommen, der ihn für die gymnasiale Oberstufe qualifiziert. Dies ist die bessere Alternative. Sie ist höher anerkannt.
  • Gehen Sie hingegen zur Realschule oder auf ein Gymnasium, gilt die Schulpflicht genauso lange. Die Schulpflicht gilt zehn Jahre und waren Sie so lange in der Schule, können Sie sie verlassen, auch ohne die 10. Klasse beendet zu haben.
  • Sie können nach der Schule eine Ausbildung machen und sich für einen Beruf qualifizieren. Wer hingegen ein Abitur geschafft hat, kann ein Studium beginnen.

Sie sollten so lange zur Schule gehen, bis Sie qualifiziert genug sind, um Ihre persönlichen Ziele zu erreichen.  

helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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