Die Abkürzung Schufa steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Die Schufa ist keine staatliche Institution, sondern wird von Wirtschaftsunternehmen, Banken und Versicherungen getragen. Ihr Zweck besteht darin, ihre Vertragspartner vor Krediten oder anderen Verträgen (also auch Vermietungen) an Personen zu bewahren, die die finanziellen Verpflichtungen mit Sicherheit nicht erfüllen können, also in dieser Hinsicht schon etliche Kredite haben oder bereits Vertragsausfälle hatten.
Schufa-Auskunft gegenüber Vermietern
- Ihr Vermieter hat also ein berechtigtes Interesse, zu überprüfen, ob Sie finanziell "zuverlässig" sind.
- Wenn Ihr Vermieter - und das ist bei großen Wohnungsgesellschaften häufig der Fall - Schufa-Vertragspartner ist, kann er selbst eine Auskunft über Sie einholen. Allerdings darf er dies nicht unerlaubt, er muss dazu vorher Ihr Einverständnis einholen. Bei vielen Verträgen unterschreiben Sie diese Klausel (automatisch) mit.
- Als Mieter (in spe) muss man sich also Gedanken machen, ob man einer solchen Schufa-Auskunft durch den Vermieter zustimmt. Verweigert man seine Zustimmung, wird man sich wahrscheinlich eine andere Wohnung suchen müssen, denn der Vermieter wird dies als Negativauskunft werten.
- Oft wollen Vermieter jedoch, dass Sie ihm eine Selbstauskunft zur Verfügung stellen. Diese lässt sich einmal im Jahr kostenlos beantragen.
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