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Selbstauskunft als Mietinteressent erstellen - so geht's

Zulässige Fragen in der Selbstauskunft muss der Mietinteressent wahrheitsgemäß beantworten.
Zulässige Fragen in der Selbstauskunft muss der Mietinteressent wahrheitsgemäß beantworten.
Experten schätzen die jährlichen Mietschulden in Deutschland auf rund zwei Milliarden Euro. Wenn ein Vermieter auf einen Mietnomaden hereinfällt, gibt es nicht einen einzigen Cent Miete. Mietausfälle sind nicht selten existenzbedrohend, da Wohnungen auch verwüstet hinterlassen werden. Absicherung vor solchen nur scheinbar seriösen und freundlichen Mietern bieten SCHUFA-/Infoscore- und Selbstauskunft. Als Mietinteressent gehört zumindest Letztgenannte zur Normalität.

Wenn ein potenzieller Vermieter von Ihnen eine Selbstauskunft verlangt, dürfen Sie das als eine Art freiwilliger Zwang betrachten. Generell sind die Angaben in der Auskunft freiwillig. Sie können nicht zum Ausfüllen verpflichtet werden.

Bewerbung für eine Wohnung mit Selbstauskunft

Wollen Sie von einem Vermieter berücksichtigt werden, dürfen Sie mit 100-prozentiger Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, das nur jene Mietinteressenten in die engere Auswahl kommen, die sich der Erstellung einer Auskunft nicht verweigern.

  • Viele Vermieter werden außer der Selbstauskunft weitere Unterlagen verlangen. Unter Umständen müssen Sie eine SCHUFA-Auskunft, Kopien der letzten Gehaltsabrechnung und des Personalausweises sowie den Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung beibringen. 
  • Sie sollten einen Vermieter bezüglich seiner Ängste und dem Wunsch nach Absicherung verstehen. Sie würden Ihre Wohnung oder Ihr Haus auch gut und sicher vermieten wollen. Ihre Mietinteressenten sollten Sie vor Vertragsabschluss etwas kennen. 
  • Die Mieter-Selbstauskunft enthält einige wesentliche Angaben wie Anschrift, Beruf, Geburtsdatum, Arbeitgeber und Einkommen. Meist gibt es Fragen zum Grund des Wohnungswechsels, zum gewünschten Mietbeginn, Tierhaltung, Rauchgewohnheiten sowie anhängigen Mahnverfahren und Insolvenzverfahren.
  • Kreditwürdige Bürgen sowie eine positive Referenz vom vorherigen Vermieter können die Vermieterentscheidung zu Ihren Gunsten beeinflussen.

Zulässige und unzulässige Auskünfte durch Mietinteressent

Entscheiden Sie sich für das Ausfüllen einer Selbstauskunft, dann müssen Sie die Auskünfte wahrheitsgemäß machen. Zumindest gilt das für alle Auskünfte, an denen der Vermieter ein berechtigtes Interesse geltend machen kann.

  • Die Angaben zum Nettoeinkommen sollten schon der Wahrheit entsprechen. Immerhin es für den Vermieter ein Leichtes, den Wahrheitsgehalt bei Ihrem Arbeitgeber überprüfen zu lassen.
  • Zu den zulässigen Fragen zählen auch, mit wie vielen weiteren Personen Sie die Wohnung bewohnen werden sowie Fragen nach Haustieren. Auch eine angefragte Gehaltspfändung dürfen Sie, soweit zutreffend, nicht verschweigen. 
  • Zu den unzulässigen Fragen an Mietinteressenten gehören in erster Linie solche, die persönliche Auskünfte betreffen. Falsch beantworten dürfen Sie sogar Fragen zu Behinderungen oder hinsichtlich Ihrer Familienplanung. Auf die richtigen Angaben haben Vermieter keinen Anspruch.

Tipp: In Vorbereitung auf eine Wohnungsbesichtigung können Sie eine Selbst-/Mieterauskunft vorbereiten. Kostenlose Formulare finden Sie zum Download im Internet.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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