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Schülerpraktikum und Arbeitszeit - was ist zu beachten?

Auch sie fingen mit einem Schülerpraktikum an.
Auch sie fingen mit einem Schülerpraktikum an.
Unabhängig vom Schultyp gehört mindestens ein Schülerpraktikum zur regulären Schulzeit. Durch ein Schülerpraktikum erhält der Schüler einen Einblick in das Berufsleben und mancher lernt hier seinen Traumberuf kennen. Doch Schüler dürfen nicht beliebig lange arbeiten. Die Arbeitszeit bei einem Schülerpraktikum ist genau geregelt. Welche gestzlichen Bestimmungen hier von Bedeutung sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

Ein Schülerpraktikum gehört zu den Schulpflichtveranstaltungen und muss deshalb von jedem Schüler abgeleistet werden. Dieses Praktikum sollte vom Schüler als eine Möglichkeit begriffen werden, in die Berufswelt hineinzuschnuppern.

Woran orientiert sich die Arbeitszeit im Schülerpraktikum?

  • Schüler, die ein Schülerpraktikum absolvieren, unterliegen zum einen der Aufsicht der Schule und zum anderen den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
  • Dabei legt die Schule Art und Dauer des Praktikums fest, ist verantwortlich für die sozialversicherungsrechtliche Absicherung des Schülers und sollte eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abschließen, falls der Schüler Schäden im Praktikumsbetrieb verursacht. 
  • Der Praktikumsbetrieb sollte sich genau über die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes informieren, bevor er Schüler für ein Schülerpraktikum aufnimmt. Diese Bestimmungen müssen genau eingehalten werden.

Wie gestaltet sich die Arbeitszeit im Schülerpraktikum nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz?

  • Laut Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Schüler unter 13 Jahren kein Schülerpraktikum absolvieren. Schüler unter 13 Jahren gelten noch als Kinder und demnach sind sie den Anforderungen des Berufslebens in körperlicher und psychischer Hinsicht nicht gewachsen.
  • Zwischen dem 13. und 15. Lebensjahr dürfen Schüler in einem Praktikum höchstens 7 Stunden täglich arbeiten. Allerdings können den Schülern nur leichte Tätigkeiten zugemutet werden, die sie nicht überfordern.
  • Sinn macht ein Schülerpraktikum ab dem 15. Lebensjahr, denn nun kann ein Schüler 8 Stunden täglich arbeiten und so die Arbeitswelt kennenlernen. Wer noch keine 18 Jahre alt ist, darf an 5 Tagen die Woche arbeiten. Ausgenommen von der Arbeitszeit sind während eines Schülerpraktikums die Wochenenden.
  • Schüler zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr dürfen nicht als Akkordarbeiter beschäftigt werden und auch nicht unter Tage arbeiten. Gesundheitsgefährdende Arbeiten sind ebenfalls verboten.
  • Die Ruhepausen während eines Schülerpraktikums sind genau vorgeschrieben. Spätestens nach 4,5 Stunden Arbeit muss die Tätigkeit für 15 Minuten unterbrochen werden. Nach 6 Stunden Arbeit folgt eine Pause von 30 Minuten. Wer länger als 6 Stunden arbeitet, hat Anspruch auf 60 Minuten Pause.

Damit ein Schülerpraktikum ein Erfolg wird, sollten die Praktikumsstellen von den Schulen sorgfältig ausgewählt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die für Schüler zulässige Arbeitszeit eingehalten wird.

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