Praktikanten bis 15 Jahre in Betrieben
- Die Arbeitszeit für Praktikanten ist nicht gesetzlich geregelt. Sie wird im Praktikantenvertrag vom Praktikumsbetrieb schriftlich festgehalten.
- Obwohl die Praktikumszeiten vom Unternehmen festgelegt werden, dürfen die gesetzlichen Vorschriften nicht verletzt werden.
- So dürfen Minderjährige nicht länger als 7 Stunden täglich arbeiten. Die Gesamtstundenanzahl pro Woche darf nicht 35 Stunden übersteigen.
- Zu den 7 Stunden kommen noch die Pausen von einer halben Stunde bzw. einer Dreiviertelstunde dazu.
- Minderjährige bis 15 Jahren dürfen nur in einigen Branchen auch am Wochenende arbeiten.
Arbeitszeit für über 15-Jährige Praktikanten
- Praktikanten über 15 Jahre dürfen täglich acht Stunden unter Einhaltung der Ruhezeiten (Pausen) von einer halben Stunde bis Dreiviertelstunde arbeiten.
- Wird die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden in einem halben Jahr nicht überschritten, darf der Praktikant unter Umständen auch mal zehn Stunden pro Tag arbeiten.
- Ausnahmen gibt es lediglich im journalistischen Bereich. Praktikanten beim Hörfunk, beim Transport von Presseprodukten, die montags oder am Tag nach einem Feiertag zum ersten Mal veröffentlicht werden, bei der Sport- und Tagespresse und bei Nachrichtenagenturen dürfen länger als acht Stunden pro Tag arbeiten.
- Doch auch hier muss ein gesundes Maß eingehalten werden. Auch die Ruhezeiten dürfen nicht missachtet werden. Selbst in diesem Ausnahmefällen müssen die Arbeitszeit- und die Jugendschutzgesetze beachtet werden. Die Arbeitszeit für Praktikanten darf nicht in einen Missbrauch des Praktikanten ausarten.
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