Eine Schlussrechnung weist die letzte zu zahlende Geldsumme aus, die nach Abzug aller vorangegangenen Zahlungen noch zu leisten ist. Ihre Erklärung konzentriert sich auf den Bereich des Vertrags- und Baurechts. Sie ist vor allem auch bei Abschluss von Bauverträgen oder handwerklichen Vereinbarungen, wie Werkverträgen, üblich. Gerade bei Bauleistungen kann die Schlussrechnung auch unter zuvor festgelegen Konditionen aufgestellt werden.
Erklärung des Rechnungsabschlusses
- Eine Schlussrechnung ist immer eine abschließende Zahlung. Sie erfüllt einen Vertrag, sobald der Geldbetrag, den die Rechnung ausweist, bezahlt ist. Die Bedingungen einer sogenannten Schlusszahlung können dabei ebenfalls vertraglich festgelegt werden.
- Dadurch können etwa unberechtigte oder zuvor nicht abgeklärte Nachforderungen als ungültig deklariert werden.
- Einige Erklärungen benutzen, anstatt des Begriffs der Schlussrechnung, auch die Bezeichnung Endrechnung. Dies ist etwa im Umsatzsteuerrecht der Fall.
Schlussrechnung und Teilabrechnungen
- Eine Schlussrechnung umfasst immer die Verrechnung und Auflistung von bereits gezahlten Teilrechnungen. Hierbei kann ebenfalls zuvor im Vertrag festgelegt werden, wie diese Auflistung der Rechnung aussehen soll.
- Eine Teilabschlussrechnung umfasst immer die Schlussrechnung für einen Teil der Leistung, der erbracht wurde.
- Eine Teilabschlussrechnung ist demnach keine endgültige Bezahlung einer Leistung, im Gegensatz zu einer Abschlagszahlung, die eine vorausgegangene Leistung vollständig bezahlt.
- Die Aufstellungen und finanziellen Ansprüche aus einer Schlussrechnung müssen überprüfbar sein.
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