Unter Brauereiverträge versteht man Verträge, die Gastronomen, wie etwa Restaurantbesitzer oder ähnliches, mit einer Brauerei abschließen. Aber ein Vertrag wird immer von zwei Parteien geschlossen, und da keine der beiden Parteien zur Unterschrift eines Vertrages gezwungen werden kann, besteht ein Vertrag immer aus einem gegenseitigen Geben und Nehmen.
Brauereiverträge - Nutzen für den Gastronomen
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Eine Existenzgründung ist heute immer von der Frage getragen, wie sich das geplante Vorhaben finanziell realisieren lässt. Kaum einer kommt dabei um ein Darlehen bei einer Bank herum. Allerdings geben Banken keine Darlehen an Unternehmen oder Existenzgründer, bei denen die Tragfähigkeit fraglich ist. Bei der Einschätzung, ob ein Unternehmen tragfähig ist, spielt neben der Unternehmensplanung auch die Branche eine große Rolle. Und hier bekommt die Branche der Gastronomie (Restaurants, einfache Gasthäuser oder ähnliches) beim Bankenrating ein klares „Nein“. Als angehender Lokalinhaber haben Sie also schlechten Karten, ein Darlehen von der Bank für die Einrichtung, die Grundausstattung oder ähnliches zu erhalten.
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Aus dieser Situation haben sich die Verträge mit den Brauereien entwickelt. Die Brauerei bietet dem angehenden Gastronomen ein Darlehen, mit dem die Einrichtung und die Mindestausstattung bezahlt werden können. Häufig sind bestimmte Artikel, wie Gläser, mit dem Werbeaufdruck der Brauerei versehen und werden daher günstiger an den Gastronomen verkauft.
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Außerdem beteiligt sich die Brauerei an Werbemaßnahmen, wie etwa Werbeschilder oder Anzeigen in der Lokalpresse. Bei manchen steht auch eine finanzielle Unterstützung für größere Feste, die zum Beispiel der Gastronomen als Festwirt betreibt, zur Verfügung.
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Übrigens gibt es gibt ähnliche Verträge auch in anderen Branchen, wie etwa Tankstellen, Autohäuser oder Franchise-Unternehmen.
Verpflichtungen aus solchen Verträgen
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Wie gesagt, ein Vertrag muss für beide Seiten Vorteile haben, das gilt auch für Brauereiverträge. Und wo man etwas erhält, muss auch etwas gegeben werden. In Brauereiverträgen ist es daher üblich, dass sich der Gastronom dazu verpflichtet, ausschließlich Getränke von dieser Brauerei zu beziehen. Die Brauerei hat sich also durch das Darlehen einen Kunden „gekauft“.
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Im Vertrag wird außerdem festgelegt, wie und in welcher Höhe das Darlehen zurückbezahlt wird. Häufig läuft die Rückzahlung über eine gewisse Mindestabnahmemenge pro Jahr, in der die „Darlehenstilgung“ enthalten ist. Der Gastronom zahlt also keine feste Rate, sondern zahlt abhängig von seinem Einkauf – und somit von seinem Verkauf – das Darlehen zurück. Um jedoch eine gewisse Mindestrückzahlung festzulegen, wird oft eine bestimmte Abnahmemenge vereinbart.
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Nun leitet sich aus dieser Bindung, in der jeder preisliche Wettbewerb mit anderen Brauereien ausgeschlossen ist, ein gewisses Monopol ab. Der Kunde muss zu dem vereinbarten Preis die Ware abnehmen, da ja ein Vertrag besteht, auch wenn er die gleiche Ware wo anders günstiger erhält. Wegen dieser Situation werden solche Verträge auch als „Knebelverträge“ gesehen.
Man sollte die Verträge realistisch sehen: Der Gastronom erhält finanzielle Unterstützung und kann sein Unternehmen beginnen, verbaut sich damit allerdings die Möglichkeit, wettbewerbsfähig zu handeln. Da jedoch Gastronomen häufig gar keine andere Geldquelle haben, um die Existenzgründung in Gang zu bringen, wird es diese Verträge auch weiterhin geben. Wichtig ist, dass Sie sich mit dem Vertrag vor der Unterschrift intensiv beschäftigen und sich über die Vor- und Nachteile im Klaren sind. Gegebenenfalls ist die Beratung bei einem neutralen Rechtsanwalt ratsam.
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