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Schenkung unter Geschwistern - rechtliche Hinweise

Hohe Schenkungen sind steuerpflichtig.
Hohe Schenkungen sind steuerpflichtig.
Schenken ist moralisch lobenswert. Allerdings will auch der Fiskus profitieren und fordert selbst bei einer Schenkung unter Geschwistern Schenkungssteuern. Wer dies weiß, kann gegensteuern, indem er Freibeträge nutzt, Dritte einbezieht oder schlicht die Zeit für sich arbeiten lässt.

Vom Erbschaftsteuergesetz haben viele schon gehört. Dass aber auch Schenkungen im Visier des Fiskus stehen, ist nicht unbedingt bekannt. Zu diesem Zweck wurde das Schenkungssteuergesetz erdacht.

Auch unter Geschwistern gelten steuerliche Freibeträge

  • Der Gesetzgeber hat Erbschaften und Schenkungen einheitlich im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz geregelt. Die Voraussetzungen, unter denen eine Erbschaft oder eine Schenkung steuerlich erfasst oder freigestellt wird, sind gleich.
  • Die Höhe der Steuer hängt vom Grad der Verwandtschaft und der Höhe des Wertes des Geschenks ab. Dazu werden die begünstigten Personen in Steuerklassen eingeteilt. Geschwister sind in die Steuerklasse II eingeordnet.
  • In der Steuerklasse II gewährt das Gesetz seit 1.1.2008 Geschwistern einen steuerlichen Freibetrag von 20.000 Euro. Früher waren es nur 10.300 Euro.
  • Beträgt der Wert des Geschenks mehr als 20.000 Euro, fällt Schenkungssteuer an. Diese beträgt bei einem darüber hinausgehenden Wert bis 75.000 Euro 15 Prozent, bis 300.000 Euro 20 Prozent, bis 600.000 Euro 30 Prozent und bei sehr hohen Werten letztlich 43 Prozent.
  • Beispiel: Der Wert beträgt 100.000 Euro. Ihr beschenkter Geschwisterteil kann den Freibetrag von 20.000 Euro abziehen und muss 80.000 Euro mit 20 Prozent versteuern. Er zahlt an den Fiskus dann 13.750 Euro Schenkungssteuer.

Eine Schenkung kann alle zehn Jahre wiederholt werden

  • Wer bei einer Schenkung unter Geschwistern jegliche Steuer vermeiden möchte, kann alle zehn Jahre den Freibetrag von 20.000 Euro wiederholt nutzen.
  • Beachten Sie aber, dass Sie durch Ihr Geschenk nicht den Pflichtteil eines pflichtteilsberechtigten Erben schmälern dürfen. Dieser hat andernfalls einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, wenn durch die Schenkung der Pflichtteil unangemessen reduziert wird.
  • Haben Sie mehrere Geschwister, können Sie den Vermögenswert zunächst dem Geschwisterteil A zukommen lassen, mit der Auflage, diesen nach einer gewissen Zeit an den Geschwisterteil B weiter zu schenken. Jedes Geschwisterteil kann den Freibetrag von 20.000 Euro für sich nutzen. Zugleich schenken Sie einen weiteren Betrag direkt dem Geschwisterteil B, der diesen Freibetrag zusätzlich im Verhältnis zu Ihnen direkt als Schenker nutzt.

Um die Schenkungsteuer zu kalkulieren, können Sie einen Schenkungssteuerrechner nutzen. Lassen Sie sich bei hohen Vermögenswerten als Schenker oder als zu beschenkende Person vorab steuerlich beraten. Die steuerlichen und legalen Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig. Sie vermeiden damit unter Umständen unliebsame Überraschungen.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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