Anzeige der Sachbeschädigung
- Bei einer Sachbeschädigung muss unterschieden werden, ob diese vorsätzlich durchgeführt wurde oder nicht. Falls diese offensichtlich nicht vorsätzlich geschah, ist sie strafrechtlich nicht relevant und eine Strafanzeige somit nicht notwendig.
- Ist nicht klar, ob, oder wahrscheinlich, dass eine vorsätzliche Sachbeschädigung vorliegt, weil etwa die Umstände nicht bekannt sind und /oder keine Zeugen des Tathergangs auszumachen sind, sollten Sie als Betroffener eine Anzeige erstatten. Am besten ist es, dann zunächst die Polizei zu rufen, die dann die Einzelheiten zu dem Sachverhalt aufnimmt. Je nach Situation kann dies später wichtig für versicherungsrechtliche Fragen sein. Es ist möglich, dass Sie später noch einmal auf die Polizeiwache geladen werden oder eine schriftliche Stellungnahme zu der Tat einreichen müssen. Das ist jedoch situationsabhängig.
- Falls es die Situation nicht mehr hergibt, die Polizei an den Tatort zu holen oder falls der Gegenstand der Sachbeschädigung es nicht zwingend erfordert die Ordnungshüter herbeizurufen, reicht es die Anzeige auf dem Revier zu tätigen. Dies kann neuerdings auch online erfolgen.
Sachbeschädigung der Versicherung melden
- Um einen entstandenen Schaden von der Versicherung erstattet zu bekommen, sollten Sie zunächst erörtern, wie der Schaden entstanden ist. Ist davon auszugehen, dass der Schaden mutwillig von einer anderen Person versursacht wurde, muss, wie schon beschrieben, eine Anzeige gegen Unbekannt gestellt werden. Ist die Person bekannt, wird die Anzeige gegen ebendiese Person gerichtet. Die Art der Versicherung spielt dabei eine wichtige Rolle. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt im Allgemeinen die Kosten für den jeweiligen Schaden. Allerdings können auch Sie als Versicherter hierbei hinzugezogen werden (Selbstbeteiligung). Dies richtet sich nach dem vertraglich festgelegten Anteil der Selbstbeteiligung. Zudem ist es wahrscheinlich, dass Ihre Beitragssumme nach der Abrechnung des Schadens hochgestuft wird.
- Bei Unfällen gilt generell, dass wenn ein Schaden von einer Privatperson verursacht wird, diese Person den Schaden regulieren muss. Wenn davon auszugehen ist, dass die Sachbeschädigung nicht mutwillig geschah, greift die Haftpflichtversicherung der Person, sofern eine vorhanden ist. Grundsätztlich ist die Kontaktaufnahme mit der eigenen Versicherung immer angeraten, wenn es zu einem Schaden kommt. Dafür wird diese schließlich von Ihnen bezahlt.
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