Was Sie benötigen
- Fotos
Mit der Anzeige wegen Sachbeschädigung machen Sie den Vorfall aktenkundig.
Erste Schritte wegen einer Sachbeschädigung
- Eine Sachbeschädigung tritt in vielen Formen auf und Sie sollten die Tat nie unbeachtet lassen, auch wenn der Täter zunächst unbekannt ist. Melden Sie den Schaden also der Polizei. Dafür müssen Sie nicht immer die Notrufnummer wählen. Es reicht oft aus, das nächstgelegene Polizeirevier anzurufen, damit von dort Beamte zur Schadensaufnahme geschickt werden.
- Fand die Sachbeschädigung an Ihrem Auto statt, fahren Sie mit dem Wagen direkt zur Wache und erstatten dort Anzeige gegen Unbekannt. Dies geht schneller und Sie bekommen sofort die Bestätigung über die Anzeige ausgehändigt.
- Machen Sie Fotos von der Sachbeschädigung. Die Polizei wird zwar auch einige anfertigen, aber Sie benötigen die Bilder für die spätere Schadensabwicklung. Verändern Sie zunächst nichts, auch wenn die Sachbeschädigung für Sie ein sehr ärgerlicher Anblick ist.
- Wenn Sie Anzeige erstattet haben, benachrichtigen Sie Ihre Versicherung. Dort wird geprüft, ob Sie diese Art der Sachbeschädigung in Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt haben und entschieden, ob ein eigener Gutachter geschickt wird. Dieser nimmt den durch die Sachbeschädigung entstandenen Schaden genau auf und schätzt die Schadenshöhe ein.
Mit der Anzeige den Schaden abwickeln
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung, dass Sie eine Anzeige erstattet haben. Dazu schickt Ihnen die Versicherung in der Regel einen Fragebogen zur Schadensanzeige. Füllen Sie ihn aus und legen die Anzeige der Polizei bei.
- Hat die Versicherung auf einen Schadensgutachter verzichtet, legen Sie viele Fotos bei. So kann sich der Sachbearbeiter ein genaues Bild von der Sachbeschädigung machen.
- Abhängig von der Art der Sachbeschädigung legen Sie Kopien der Kaufbelege bei. Handelt es sich um Sachbeschädigungen am Auto oder Ihrem Haus, die von einer Fachfirma beseitigt werden müssen, holen Sie Kostenvoranschläge ein.
- Die Versicherung benötigt natürlich nach der Schadenanzeige einige Zeit, um den Vorgang zu bearbeiten. Sofern es möglich ist, warten Sie mit der Reparatur so lange ab. Erst wenn die Versicherung reagiert hat und Sie wissen, dass Sie für die Sachbeschädigung nicht auch noch aus eigener Tasche bezahlen müssen, beauftragen Sie die Handwerker.
- Kann die Polizei den oder die Täter der Sachbeschädigung nicht ermitteln, erhalten Sie nach einiger Zeit eine Mitteilung, dass das Verfahren aus diesem Grund zunächst eingestellt ist. Diese Bescheinigung schicken Sie wie vorher die Anzeige an Ihre Versicherung, damit diese den Vorgang ebenfalls ablegen kann.
- Sollte der Täter doch irgendwann später durch einen Zufall ermittelt werden, erhalten Sie als Anzeigenerstatter zumeist eine weitere Benachrichtigung durch die Ermittlungsbehörden. Auch diese Nachricht leiten Sie an Ihre Versicherung weiter, die sich dann überlegen wird, ob sie vom Täter Schadensersatz verlangen wird.
Die Anzeige wegen Sachbeschädigung ist erforderlich, um Ihren Schaden abwickeln zu können und Sie sollten nicht darauf verzichten.
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