Kann man sich von der GEZ-Gebühr bei einer Zweitwohnung befreien lassen?
Die Rundfunkgebühr bezahlt fast jeder, der einen eigenen Haushalt hat. Dabei ist es völlig egal, welche Geräte Sie tatsächlich auch nutzen oder wie viele Personen im Haushalt leben. Haben Sie aber einen Zweitwohnsitz, so können Sie sich von der Abgabe per Antrag befreien lassen.
Was ist ein Zweitwohnsitz?
Ein Zweitwohnsitz ist eine zu Wohnzwecken genutzte Immobilie. Dabei stellt Ihr Hauptwohnsitz Ihren Lebensmittelpunkt dar. Der Lebensmittelpunkt ist für gewöhnlich dort, wo Sie Ihre Familie haben. Der Zweitwohnsitz wird beispielsweise für Berufspendler genutzt, wenn der Weg zur täglichen Arbeitsstätte vom Hauptwohnsitz zu weit voneinander entfernt ist.
Was ist nötig, um sich befreien zu lassen?
Diese Frage, ob ein Zweitwohnsitz vorliegt, ist zu Beginn einer Befreiungsprüfung von der GEZ-Gebühr zu klären. Hierzu ist es notwendig, dass Sie sowohl für den Hauptwohnsitz, als auch für den Zweitwohnsitz beim Einwohnermeldeamt angemeldet sein müssen. Hierüber müssen Sie auch einen behördlichen Nachweis erbringen. Legen Sie hier beispielsweise die Meldebescheinigungen vom Haupt- und Zweitwohnsitz vor. Ggf. ist der Nachweis der Zweitwohnsteuer per Bescheid ebenfalls vorzulegen. Bereiten Sie auch die GEZ-Beitragsnummer vor, über welche Sie bereits für Ihre Zweitwohnung Gebühren bezahlen.
Warum ist es möglich, sich von der GEZ bei einer Zweitwohnung zu befreien?
Zum 01. November 2019 wurde ein neues Gesetz erlassen, welches dazu berechtigt, nur für den Hauptwohnsitz, welcher auch der Lebensmittelpunkt ist, die Rundfunkgebühr bezahlen zu müssen.
Wie funktioniert der Befreiungsantrag?
Der Befreiungsantrag von der GEZ-Gebühr bei einer angemeldeten Zweitwohnung ist mittlerweile nicht mehr kompliziert. Der Antrag selbst kann bequem von zu Hause aus online über folgenden Link erstellt werden.
- Zu Beginn tragen Sie alle benötigten Daten zu Ihrer Person als Antragsteller und zur Nebenwohnung ein. Wichtig hierbei ist auch, dass Sie die Beitragsnummer der Zweitwohnung zur GEZ-Gebühr eintragen, denn für diese wollen Sie ja schließlich eine Befreiung erwirken.
- Weiter geht es damit, die Daten zu Ihrem Hauptwohnsitz zu erfassen. Diese müssen beim Befreiungsantrag ebenfalls mit angegeben werden.
- In der Zusammenfassung werden nun alle von Ihnen eingegebenen Daten nochmals dargestellt und müssen von Ihnen auf Richtigkeit hin überprüft werden.
- Zum Schluss müssen Sie die zuvor genannten und relevanten Nachweise Ihrem Befreiungsantrag beifügen.
Per Bescheid erfahren Sie dann nach eingehender Prüfung Ihres Antrages, ob Ihnen die Befreiung der GEZ-Gebühr für Ihren Zweitwohnsitz bewilligt wurde oder nicht.
Ggf. sollte Ihnen auch hier eine Einspruchsfrist von vier Wochen eingeräumt werden. Hierzu sollten Sie noch einmal beim Beitragsservice um weitere Hilfe anfragen.
Wenn auch bei Ihnen die Befreiungsvorschrift einer Zweitwohnung bei der GEZ-Gebühr gegeben ist, so sollten Sie in jedem Fall von Ihrem Recht auf Befreiung Gebrauch machen. Hier haben Sie mitunter viel Potenzial, um Geld zu sparen.
Ob gerechtfertigt oder nicht, von der Abgabe kann man sich nur unter bestimmten Bedingungen befreien lassen. Ob die Abgabe in Zukunft hinfällig wird, oder zumindest der Höhe nach begrenzt wird, bleibt abzuwarten, ob sich hierzu noch eine gesetzliche Änderung ergibt.
Bis dato müssen die allermeisten von uns in den sauren Apfel beißen und die Abgabe bezahlen.
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