Worum geht es eigentlich bei den GEZ-Gebühren?
Die GEZ-Gebühren wurden vom Gesetzgeber eingeführt und beabsichtigen die Kosten der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten decken zu können.
Die monatliche Gebühr liegt derzeit bei 18,36 Euro pro Haushalt.
In der Regel wird man bezüglich der Entrichtung der GEZ-Gebühren angeschrieben, sobald man eine neue Wohnung bezogen hat. Hier ist es nämlich so geregelt, dass die Gemeinden eine Meldung an die GEZ senden, sobald Sie einen neuen Wohnsitz hinterlegen.
Ärgerlich ist die Tatsache, dass Privatpersonen diese Gebühren nicht einfach abbestellen können, selbst, wenn sie die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender gar nicht nutzen.
Es gibt nur eine kleine Personengruppe, die von der Abgabe der GEZ-Gebühren befreit ist, beispielsweise wenn Sie Empfänger von Bürgergeld sind. Ebenso sind Studierende und Schüler mit Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe von der Abgabe befreit. Auch Menschen mit einer Sehbehinderung oder Hörschädigung können ganz bzw. teilweise von der GEZ-Gebühr befreit werden.
Können Privatpersonen die GEZ-Gebühr von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich können Privatpersonen mit einem normalen Haushalt die GEZ-Gebühr nicht von Ihrer Steuerlast absetzen.
Allerdings gibt es eine Ausnahme, wodurch Sie die GEZ-Gebühren in der Steuererklärung zum Abzug bringen können. Nämlich dann, wenn Sie einen Zweitwohnsitz gemeldet haben bzw. eine sogenannte doppelte Haushaltsführung in Ihrer Steuererklärung angeben und für diese Zweitwohnung GEZ-Gebühren bezahlen müssen. Dann können Sie die Beiträge für die GEZ-Gebühren der Zweitwohnung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ansetzen.
Können Unternehmer die GEZ-Gebühren von der Steuer absetzen?
Bei den unternehmerisch tätigen Personen oder Gesellschaften ist der Abzug der GEZ-Gebühren als sogenannte Betriebsausgaben gestattet.
Die Höhe der GEZ-Gebühren bei Unternehmern richtet sich dabei, wie viele Angestellte der Betrieb hat und in welcher Größenordnung der Betrieb erfasst wird.
Die Beiträge werden in der laufenden Finanzbuchhaltung dann als Ausgabe gewinnmindernd im Aufwand der sogenannten Gewinn- und Verlustrechnung gebucht.
Diese Ausgabe wirkt sich dann auf das Jahresergebnis steuermindernd bei den unternehmerischen Einkünften aus.
Je nach individuellem Einzelfall, lassen Sie sich hier bitte nochmals von einem steuerlichen Berater bezüglich der Absatzmöglichkeiten der GEZ-Gebühren berate.
Sicherlich sind die GEZ-Gebühren für viele Leute mittlerweile eine unangenehme und lästige Abgabenlast. Zumal viele Bürger die Programme wahrscheinlich gar nicht recht nutzen. Daher ist es völlig nachvollziehbar, dass man sich fragt, ob man diese öffentlich-rechtlichen Gebühren von der Steuer absetzen kann.
Einige wenige Gruppen sind von der Abgabe befreit, Unternehmer können die Gebühren als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Privatpersonen mit einem ganz normalen Haushalt kommen allerdings nicht an der GEZ-Gebühr vorbei. Aber ist das auch gerecht? Es bleibt daher abzuwarten, ob sich in naher Zukunft eine Änderung bezüglich der Abgabenlast auf die GEZ-Gebühren ergibt.
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?