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Wohnheim als Zweitwohnsitz anmelden - so klappt's als Student

Inhaltsverzeichnis

Zweitwohnsitz einfach anmelden
Zweitwohnsitz einfach anmelden
Das Studentenleben beginnt und Sie ziehen in ein Wohnheim, fahren jedoch am Wochenende regelmäßig nach Hause? Sie hätten also gerne beide Wohnsitze angemeldet und wissen noch nicht, wie Sie Ihr Wohnheim als Zweitwohnsitz anmelden sollen?

Was Sie benötigen

  • Einwohnermeldeamt

So geben Sie das Wohnheim als Zweitwohnsitz an

  1. Um das neue Studentenwohnheim als Zweitwohnsitz anzugeben, sollten Sie zuerst zu dem Einwohnermeldeamt in Ihrer bisherigen Heimatstadt gehen.
  2. Dort geben Sie an, dass Sie nun einen Zweitwohnsitz in einer anderen Stadt bezogen haben und diesen gerne eintragen lassen würden.
  3. Das Einwohnermeldeamt wird Ihnen ein paar Unterlagen aushändigen, auf die Sie Ihre neue Adresse übertragen. Dafür benötigen Sie lediglich die den neuen Straßennamen, die Hausnummer und Ihre neue Postleitzahl.
  4. Nun haben Sie Ihr Studentenwohnheim als Zweitwohnsitz eintragen lassen.

Der Vorteil beim Anmelden eines Zweitwohnsitzes ist, dass Sie weder einen neuen Personalausweis benötigen und die Ämter nicht über Ihre neue Adresse informieren müssen.

Wohnheim als Erstwohnsitz anmelden

  • Meist ist die Studentenstadt eine größere Stadt als der Heimatwohnort. Viele Städte verlangen heutzutage Zweitwohnungssteuer, das heißt, Sie müssen Steuern an die Stadt bezahlen, in der Ihr Wohnheim sich befindet. Erkundigen Sie sich vor dem Ummelden, ob auch in Ihrer Stadt eine Zweitwohnungssteuer fällig ist.
  • Auch wenn Sie BAföG beziehen, werden Sie nicht von der Zweitwohnungssteuer befreit und müssen diese ebenso bezahlen.
  • In solchen Fällen lohnt es sich, den Standort des Wohnheims als Erstwohnsitz anzumelden, wenn die Heimatstadt keine Zweitwohnungsteuer verlangt.
  • Gehen Sie also in das Einwohneramt in der neuen Stadt und geben Sie an, dass Sie nun hier gemeldet sein möchten, jedoch aber Ihren ursprünglichen Wohnort als Zweitwohnsitz eintragen lassen möchten.
  • In Ihrem Personalausweis wird eine Änderung auf Ihre Adresse geklebt und Sie müssen lediglich die neue Adresse angeben. 
  • Die Abmeldung bei der ursprünglichen Stadt übernimmt das Einwohnermeldeamt.
  • Sie sollten sich jedoch nach jedem Umzug spätestens nach vier Wochen anmelden oder einen Zweitwohnsitz angeben, denn ansonsten kann es passieren, dass Sie ein Bußgeld bezahlen müssen.
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