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Ruhestörung durch laute Musik - was tun?

Laute Musik kann nervtötend sein.
Laute Musik kann nervtötend sein.
Wenn nachts die Bässe dröhnen und Sie wegen lauter Musik kein Auge zubekommen, werden Sie sich wahrscheinlich nur eines wünschen: endlich Ruhe. Bevor Sie wegen der nächtlichen Ruhestörung die Polizei rufen, die Hausverwaltung informieren oder gar einen Anwalt einschalten, sollten Sie jedoch erst einmal mit Ihren lauten Nachbarn sprechen.

Ständige Ruhestörung kann das Nervenkostüm stark angreifen. Abhilfe ist deshalb nötig, wenn Ihre Nachbarn die Musik so laut aufdrehen, dass Sie sie aus dem eigenen Radio oder Fernsehen zu hören meinen.

Bei Ruhestörung zuerst das Gespräch suchen

  • Bevor Sie Dritte einschalten, sollten Sie zuerst einmal das Gespräch mit Ihren lärmenden Nachbarn suchen. Vielleicht ist diesen gar nicht bewusst, wie laut sie sind und dass die Musik in einem Mehrfamilienhaus auch noch in den anderen Wohnungen zu hören ist.
  • Wenn sich Ihre Nachbarn jedoch völlig uneinsichtig zeigen und auch spät abends oder nachts die Musik nicht leiser drehen, können Sie die Polizei rufen.
  • Wenn Ihre Nachbarn sehr resistent sind, werden Sie das Problem damit auf Dauer allerdings meist nicht lösen.
  • Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, sollten Sie die anderen Nachbarn befragen, ob diese die Musik ebenfalls so laut hören und auch darunter leiden. Das bewahrt Sie davor, im schlimmsten Falle "falschen Alarm" zu schlagen. Denn vielleicht sind Sie ja besonders ruhebedürftig und regen sich schon über laute Radiomusik mitten am Tag auf?

Wegen lauter Musik ein Lärmprotokoll erstellen

  • Wenn Sie jedoch feststellen, dass auch Ihre Nachbarn unter dem einen lauten Nachbarn leiden, sich aber bloß noch nicht getraut haben, dagegen vorzugehen oder schon resigniert haben, dann sollten Sie handeln.
  • Informieren Sie Ihren lauten Nachbarn darüber, dass sich viele durch ihn gestört fühlen und Sie nun nicht mehr tatenlos abwarten, sondern sich mit der Hausverwaltung bzw. dem Vermieter in Verbindung setzen werden.
  • Ändert sich in der Folgezeit immer noch nichts und die laute Musik erschallt weiter zu jeder Tages- und Nachtzeit, sollten Sie ein Lärmprotokoll erstellen. Damit können Sie später - sollte dies nötig sein - glaubhafter machen, dass es immer wieder zu Ruhestörungen gekommen ist.
  • In das Lärmprotokoll gehören die genauen Zeitangaben, aus welcher Wohnung die laute Musik kommt und - wenn möglich - was gespielt wurde. Auch das macht die Lautstärke der Musik glaubhaft.
  • Wenn möglich, lassen Sie das Lärmprotokoll von den anderen Nachbarn unterzeichnen und diese damit bestätigen, dass sie die laute Musik ebenso wahrgenommen haben und sich dadurch gestört fühlten.
  • Informieren Sie Ihren Vermieter entsprechend und bitten Sie ihn um Abhilfe. Sollte der Ruhestörer einen anderen Vermieter haben (wenn es sich etwa um eine Eigentumswohnanlage handelt), dann informieren Sie auch den Vermieter des Ruhestörers.
  • Halten die Ruhestörungen unvermindert an und ist Ihr Vermieter nicht bereit, sich damit zu beschäftigen, können Sie unter Umständen die Miete mindern. Da die Rechtsprechung zu Mietminderungen jedoch von Gericht zu Gericht unterschiedlich sein kann, sollten Sie sich vorher beim örtlichen Mieterverein informieren, welche Minderungssätze anerkannt sind.

Ruhestörung durch laute Musik kann auf Dauer die Nerven sehr strapazieren. Als "Erste-Hilfe-Maßnahme" in der Nacht helfen manchmal Ohrenstöpsel, auf Dauer sind sie aber keine Lösung.  

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