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Ruhestörung durch Hahn - was tun?

Wo ein Hahn ist, wird auch gekräht und so manch einer fühlt sich in seiner Ruhe gestört.
Wo ein Hahn ist, wird auch gekräht und so manch einer fühlt sich in seiner Ruhe gestört.
Mit den Hühnern zu Bett gehen und mit dem Hahnenschrei aufstehen, das ist nicht jedermanns Sache. Doch ein Hahn in der Nachbarschaft lässt sich trotz Ruhestörung nicht einfach auf „stumm“ schalten.

Bei Ruhestörung durch einen Hahn haben Sie mehrere Handlungsmöglichkeiten

  • Bevor Sie gleich das Ordnungsamt verständigen und eine Anzeige machen, versuchen Sie erst einmal mit Ihrem Nachbarn zu reden. Oft reicht es, wenn Hühner und Hahn während der Nacht in einen abgedunkelten Stall kommen. Im Dunkeln krähen Hähne nicht.
  • Ob Sie auf dem Rechtsweg gegen Ruhestörung durch den Hahn vorgehen können, hängt davon ab, wo Sie wohnen. In ländlichen Gebieten ist Hühnerhaltung durchaus üblich. In reinen Wohngebieten (auch auf dem Land!) müssen Sie das aber nicht unbedingt hinnehmen.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob in Ihrem Wohngebiet Hühnerhaltung überhaupt zugelassen ist. Gibt es hier mehrere Züchter, kann Ihrem Nachbarn die Haltung nicht untersagt werden. Handelt es sich um eine reine Hobbyzucht, ist vielerorts aber nur ein Hahn pro Grundstück zugelassen.
  • Das zuständige Gericht kann für das Hühnerkrähen auch bestimmte Ruhezeiten festlegen. Das heißt, der Halter wird dazu verpflichtet, seine Hühner in der Nacht und in der Mittagszeit schalldicht zu verwahren. In der übrigen Zeit darf aber weiterhin gekräht werden.
  • Wichtig ist, dass es keine allgemeingültige Regelung gibt und somit jeder Einzelfall geprüft wird. Wie das zuständige Gericht letztendlich entscheidet, hängt auch von der Dauer, Intensität, Modulation und Häufigkeit des Krähens ab. Führen Sie also am besten ein Beweistagebuch (auch Tonaufnahmen sind hilfreich).
  • Wohnen Sie in Miete, können Sie sich auch an Ihren Vermieter wenden. Er ist laut § 535 BGB für die Erhaltung des vertragsgemäßen Zustandes der Wohnung verpflichtet. Darunter fällt auch Lärmbelästigung, unabhängig davon, ob die Lärmquelle innerhalb oder außerhalb des Hauses liegt. Sie dürfen sogar die Miete kürzen.
  • Aber vielleicht können Sie sich ja auch noch an das Krähen gewöhnen. Nicht jeder kommt heute noch in den Genuss echter Natur. Und auch ein Nachbarschaftsstreit muss ja nicht unbedingt sein. Verlangen Sie doch zur Entschädigung einfach öfter mal ein paar frische Eier.
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